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§ 23aAmtlich · § 5 UrhG

Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG

Zeitreise: 17.04.2024

Sind auf den Rentenanspruch des Verfolgten für Schaden an Körper oder Gesundheit an seine Hinterbliebenen nach dem Erlöschen des Anspruchs (§ 18) noch Leistungen bewirkt worden, so können diese auf deren Ansprüche nach § 41 BEG voll angerechnet werden.

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