Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 64 Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung

(1) Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Disziplinarklage steht den Beteiligten die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zu. Die Berufung ist bei dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich einzulegen und zu begründen. Die Begründungsfrist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden. Die Begründung muss einen bestimmten Antrag sowie die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe) enthalten. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Berufung unzulässig.

(2) Im Übrigen steht den Beteiligten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nur zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Die §§ 124 und 124a der Verwaltungsgerichtsordnung sind anzuwenden.

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Anwaltshaftung: Zur Schriftform bei Antrag auf Verwahrung

13.01.2015

Die Einhaltung der Schriftform gilt auch für Änderungen einer Verwahrungsanweisung und ist unverzichtbar.
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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 124


(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. (2) Die B

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 124a


(1) Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nic

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2019 - 16b DZ 17.1053

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - 16b D 19.11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. N

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 16b DZ 14.2130

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der am 24. September 2014 durch den vormaligen Bevollmächtigten des Bekl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 16b DZ 12.1868

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2015 - 16b DZ 15.542

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gründe Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m.. § 124 Abs. 2 Nr. 1

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2017 - 14 LA 1/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer, Einzelrichter - vom 19. Dezember 2016 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - NotSt (Brfg) 4/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das ihm am 4. Mai 2017 zugestellte Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - NotSt (Brfg) 3/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das ihm am 16. März 2017 zugestellte Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - NotSt (Brfg) 1/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats für Notarsachen des OLG Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2016 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - NotSt (Brfg) 2/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Dezember 2016 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - NotSt (Brfg) 2/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das ihm am 3. Dezember 2016 zugestellte Urteil des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht Celle zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juni 2017 - 14 LB 1/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 16. November 2016 wird verworfen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2017 - 14 LB 5/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2017

Tenor Die Berufung des Klägers wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe 1 Die Berufung ist unzulässig und daher nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluss zu ve

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 B 51/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Gründe 1 1. Der im Jahr 1968 geborene Beklagte stand seit Oktober 1989, zuletzt im Rang eines Polizeioberkommissars, im Dienst des klagenden Landes, bis er mit Ablauf de

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2017 - NotSt (Brfg) 1/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 21. Oktober 2015 zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 14 LB 1/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 6. August 2014 geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. März 2016 - 14 LA 2/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer, Einzelrichter – vom 9. September 2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 16 LB 3/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 15. Februar 2012 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2015 - NotSt (Brfg) 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Kammergerichts vom 21. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2015 - NotSt (Brfg) 3/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 30. Januar 2015 zuzulassen, wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2015 - NotSt (Brfg) 1/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm Wiedereinsetzung in die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung zu gewähren, wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 7/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 2. Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main von 24. Juni 2014 zuzulassen, wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 8/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 30. Juli 2014 zuzulassen, wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2015 - 16 LB 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 1. Februar 2012 wird geändert. Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2014 - NotSt (Brfg) 6/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Mai 2014 zuzulassen, wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2014 - NotSt (Brfg) 5/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 2. Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. April 2014 zuzulassen, wird abgelehnt.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2014 - 14 LB 1/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 8. August 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2014 - NotSt (Brfg) 1/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Der Antrag des Beklagten, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des 1. Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2013 zuzulassen, wird abgelehnt.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juli 2013 - 2 C 63/11

bei uns veröffentlicht am 25.07.2013

Tenor Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 2010 und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. Dezember 2004 werden aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Mai 2013 - 11 L 1/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2013

Gründe I. 1 Der 40 Jahre alte Kläger ist seit dem (...) 2002 Beamter auf Lebenszeit im Dienst der Bundeszollverwaltung. Er wurde (zuletzt) am (...) 2005 zum Zollobersekretär (BesGr. A 7 BBesO) befördert. Der Kläger ist mit einer - ebenfalls im

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 22. Feb. 2013 - 4 K 1048/12.TR

bei uns veröffentlicht am 22.02.2013

Tenor Unter Abänderung der Disziplinarverfügung vom 4. Juni 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. August 2012 werden die Dienstbezüge des Klägers um ein Zehntel auf die Dauer von 30 Monaten gekürzt. Im Übrigen wird die Klage abge

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Jan. 2013 - 3 A 10684/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 15. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger betreibt die Entfernung des Beklagten aus dem Dien

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Jan. 2012 - DB 13 S 316/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Disziplinarkammer - vom 02. Dezember 2010 - DB 10 K 1831/10 - geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Posthauptschaffners zurückgestuft und die weitergeh

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 17. Juni 2011 - 7 A 500/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2011

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Beklagte wurde am … 1963 in B-Sta

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Dez. 2010 - 2 B 66/10

bei uns veröffentlicht am 30.12.2010

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben. Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe können nicht zur Zulassung der Revision

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Juli 2009 - 10 L 353/06

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 13. Kammer - vom 06.10.2006 wird geändert. Die Disziplinarklage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhobe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2006 - DB 16 S 6/06

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. Dezember 2005 - DB 10 K 13/05 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 22. Feb. 2006 - 7 R 1/05

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1. Der Be

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 07. Sept. 2005 - 7 Q 1/05

bei uns veröffentlicht am 07.09.2005

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. April 2005 - 13 K 12/04.D - wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Zulassungsverfahrens fallen der Beklagte

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. März 2004 - DB 17 S 7/04

bei uns veröffentlicht am 29.03.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. Januar 2004 - DB 12 K 14/03 - wird verworfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 08. März 2004 - 7 R 1/03

bei uns veröffentlicht am 08.03.2004

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

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(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. (2) Die Berufung ist...
(1) Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nicht befugt...