Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 26 Herausgabe von Unterlagen

Der Beamte hat Schriftstücke, Zeichnungen, bildliche Darstellungen und Aufzeichnungen einschließlich technischer Aufzeichnungen, die einen dienstlichen Bezug aufweisen, auf Verlangen für das Disziplinarverfahren zur Verfügung zu stellen. Das Gericht kann die Herausgabe auf Antrag durch Beschluss anordnen und sie durch die Festsetzung von Zwangsgeld erzwingen; für den Antrag gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 25 Zeugen und Sachverständige


(1) Zeugen sind zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten, über die Ablehnung von Sa

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2014 - 16b DC 12.2380

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Beschwerde ist, soweit zulässig, unbegründet. 1. Zulässig ist die Beschwerde, soweit der Antragsgegner die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungs

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 16. Apr. 2015 - 8 B 6/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe 1 Dem im Umfang des Tenors gestellten Antrag der Antragstellerin vom 15.04.2015 ist stattzugeben. Die diesbezüglichen rechtlichen Voraussetzungen nach § 27 DG LSA liegen vor. 2 Das Disziplinargericht muss beim Erlass des Durchsuchungsbesc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. März 2009 - DB 16 S 57/09

bei uns veröffentlicht am 16.03.2009

Tenor Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Dezember 2008 - DB 10 K 2464/08 - werden zurückgewiesen. Der Antragsgegner und die Beteiligte t

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Aug. 2008 - 3 B 10756/08.OVG

bei uns veröffentlicht am 14.08.2008

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Trier vom 24. Juni 2008 wird der Antragsgegner gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 Landesdisziplinargesetz verpflichtet, dem Antragsteller die entwerteten Belege über ärztliche Behandlungen vorzulegen, di

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(1) Zeugen sind zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten, über die Ablehnung von Sachverständigen...