Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 19 Fortzahlung der Vergütung

(1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen

1.
für die Zeit der Freistellung (§ 15),
2.
bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie
a)
sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oder
b)
aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.

(2) Können Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten (§ 17 Absatz 6) abzugelten.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung


(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an. (2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatlich

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 15 Freistellung, Anrechnung


(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen 1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterricht

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 09. Apr. 2015 - 17 Sa 1615/14

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 29.09.2014 – 5 Ca 1030/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Feb. 2013 - 3 AZR 121/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2010 - 7 Sa 60/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Feb. 2013 - 3 AZR 120/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2010 - 7 Sa 13/10 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juli 2011 - B 12 R 16/09 R

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Sept. 2008 - 10 Sa 199/08

bei uns veröffentlicht am 18.09.2008

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6. März 2008, Az.: 10 Ca 2066/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. Nov. 2007 - PL 15 S 1/06

bei uns veröffentlicht am 29.11.2007

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) - vom 20. Februar 2006 - PL 21 K 18/05 - werden zurückgewiesen. Die Rechtsb

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(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen 1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von...