Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

(1) Soldaten mit Dienstbezügen nach der Bundesbesoldungsordnung A erhalten für tatsächlich geleistete Dienste in den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Fällen eine Vergütung, soweit ein über einen dienstfreien Tag im Kalendermonat hinausgehender zeitlicher Ausgleich nicht gewährt werden kann.

(2) Die Vergütung beträgt 91 Euro für jeden Tag, für den keine Freistellung vom Dienst gewährt werden kann.

(3) Die Vergütung wird nicht gewährt

1.
neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5,
2.
für Dienst, der als erzieherische Maßnahme angeordnet worden ist, sowie für Dienst, der während der Vollstreckung von gerichtlicher Freiheitsentziehung, Disziplinararrest oder Ausgangsbeschränkung geleistet worden ist,
3.
im Spannungs- oder Verteidigungsfall,
4.
für Dienst im Bereitschaftsfall.

(4) Neben der Vergütung nach Absatz 1 wird keine Vergütung nach den §§ 50 und 50b gewährt.

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Referenzen - Gesetze | § 1 PAngV

§ 1 PAngV zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 1 PAngV wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit


(1) Bei einer Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit wird die Zulage weitergewährt im Falle 1. eines Erholungsurlaubs,2. eines Sonderurlaubs unter Fortzahlung der Dienstbezüge,3. einer Erkrankung einschließlich Heilkur,4. einer Dienstbefrei
§ 1 PAngV zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatengesetz - SG | § 30c Arbeitszeit


(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden, beträgt grundsätzlich 41 Stunden. Ausnahmen sind zulässig für Führungskräfte vom Dienstgrad Brigadegeneral od
§ 1 PAngV zitiert 2 andere §§ aus dem Preisangabenverordnung.

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 50 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten


Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen in Fällen, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszei

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 50b Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern


(1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen die Gewährung einer Vergütung für Beamte und Soldaten i

Referenzen - Urteile | § 1 PAngV

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 PAngV.

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Mai 2018 - M 21 K 16.3858

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Sept. 2015 - 2 C 26/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht finanziellen Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit. 2

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Juni 2015 - 6 A 2326/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbare

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2014 - 4 S 1918/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. September 2012 - 1 K 783/10 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für in der Zeit vom 01.01.2006 bis 30.04.2009 geleistete Zuvielarbeit von

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Apr. 2014 - 2 A 8/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tatbestand 1 Die auf ihren Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis entlassene Klägerin beansprucht die finanzielle Abgeltung ihres krankheitsbedingt nicht in Anspruch genom

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2014 - 2 B 59/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verw

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. März 2014 - 2 B 49/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Juni 2013 - 1 WRB 2/11

bei uns veröffentlicht am 25.06.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt eine finanzielle Abgeltung für krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaub.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Jan. 2013 - 2 C 10/12

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt eine finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenem Urlaub.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - 2 C 44/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger stand bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. Februar 2009 als Berufssoldat im Dienst der Beklagten und leistete Schichtdienst bei einem Fe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - 2 C 41/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Berufssoldat im Dienst der Beklagten und leistet Schichtdienst bei einem Fernmeldeaufklärungsabschnitt. Er beansprucht Dienstzeitausgle

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(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden, beträgt grundsätzlich 41 Stunden. Ausnahmen sind zulässig für Führungskräfte vom Dienstgrad Brigadegeneral oder von...