Baugesetzbuch - BBauG | § 73 Änderung des Umlegungsplans

Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn

1.
der Bebauungsplan geändert wird,
2.
eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht oder
3.
die Beteiligten mit der Änderung einverstanden sind.

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 73 BBauG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2019 - 1 NE 18.2637

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rec

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 19. Aug. 2015 - 4 A 260/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen eine Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage. 2 Die Klägerin ist Eigentümerin der im Außenbereich gelegenen Flurstücke 140/8 und 258 der Flur 1 der Gem

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 24. März 2015 - 1 BvR 2880/11

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mi

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Okt. 2014 - 2 Bs 179/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. August 2014 geändert. Es wird vorläufig festgestellt, dass die dem Antragsteller erteilte Baugenehmigung vom 6. Juli 2009 noch nicht erlosch

Landgericht Karlsruhe Urteil, 08. Apr. 2011 - 16 O 20/09 Baul

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Tenor 1. Der Umlegungsplan „K.K.“ der Stadt K. vom 09. Dezember 2008 wird bzgl. Grundstück Flurstück 13741 (Gemarkung K.) - Ordnungsnummer 28 - wie folgt geändert: Es wird bei der Berechnung des Geldausgleichs statt eines Betrages von E