(1) Die Teilung eines Grundstücks ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.

(2) Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 19 BBauG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 19 BBauG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 19 BBauG

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 19 BBauG.

1 Artikel zitieren § 19 BBauG.

Referenzen - Gesetze | § 19 BBauG

§ 19 BBauG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 19 BBauG wird zitiert von 2 anderen §§ im Baugesetzbuch.

Baugesetzbuch - BBauG | § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau


(1) Abweichend von § 233 Absatz 1 werden Verfahren für Bauleitpläne und Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 und § 35 Absatz 6, die nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden sind oder die nach dem 20. Juli 2006 abgeschlossen werden, nach den

Baugesetzbuch - BBauG | § 119 Verteilungsverfahren


(1) Nach Eintritt des neuen Rechtszustands kann jeder Beteiligte sein Recht an der hinterlegten Summe gegen einen Mitbeteiligten, der dieses Recht bestreitet, vor den ordentlichen Gerichten geltend machen oder die Einleitung eines gerichtlichen Verte

Referenzen - Urteile | § 19 BBauG

Urteil einreichen

42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 19 BBauG.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - IX ZR 434/00

bei uns veröffentlicht am 17.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 434/00 Verkündet am: 17. Januar 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2004 - V ZR 92/03

bei uns veröffentlicht am 30.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 92/03 Verkündet am: 30. Januar 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2009 - V ZR 168/08

bei uns veröffentlicht am 05.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 168/08 Verkündet am: 5. Juni 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2016 - 9 ZB 13.2459

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. In Abänderung

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2016 - M 8 K 14.5084

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2014 - M 8 K 13.3686

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor I. Soweit die Klage nicht aufrechterhalten wurde, wird das Verfahren eingestellt. Hinsichtlich der positiven Beantwortung der Frage zur Art der baulichen Nutzung wird der Vorbescheid vom ... Juli 2013 aufgehoben. Im Übr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2016 - 2 N 14.2499

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Der Bebauungsplan 1 F der Antragsgegnerin vom 18. Juni 2008 für das Gebiet zwischen der Bahnlinie M.-... und dem W. sowie zwischen dem B. und der Autobahn A 96 ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2014 - 1 N 12.1228

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor I. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 „H-straße Ost“ sind in dem Bereich östlich des festgesetzten Mischgebiets und der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf unwirksam. Darüber hinaus ist die Festsetzun

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Mai 2018 - AN 9 K 16.01195

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt im vorliegenden Verfahren die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Vorbescheids f

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2015 - 4 ZB 12.611

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Dezember 2011 (Az. Au 5 K 09.1928) wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu t

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. März 2016 - AN 3 K 15.01363 (1), AN 3 K 15.01364 (2), AN 3 K 15.01365 (3), AN 3 K 15.01366 (4)

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vol

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Jan. 2014 - 8 K 13.681

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Kläger 50% einschließlich 50%

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Nov. 2015 - RO 8 K 15.1062

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht Kostenerstattungsansprüche f

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 1 B 11.2468

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 1 B 11.2468 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 26. November 2010, Az.: M 1 K 10.2396) 1. Senat Sachgebietsschlüssel: 920

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 1 N 12.1189

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 1 N 12.1189 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. Juli 2015 1. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung; Ortsteilqu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. März 2017 - 1 NE 17.502

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 30. Nov. 2017 - RN 6 S 17.1763

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- 

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2017 - M 9 K 16.2160

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Nov. 2017 - M 9 K 16.2159

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. März 2017 - 20 ZB 16.99

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 3.562,67 EUR festgesetz

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Juli 2018 - 2 L 96/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verlängerung einer bis zum Jahr 2011 befristeten, einem anderen Unternehmen erteilten bergrechtlichen Bewilligung vom 05.08.1992 zur Ausübung der Rechte für den – seinerzeit – bergfreien Bodenschatz Kiese und

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Mai 2018 - 3 K 471/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin eine Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab ihrer Ausstellung zu erteilen, nach der die am 18.04.2017 beantragten Genehmigung

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 11. Apr. 2018 - 1 MB 2/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Das Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführerin zu 2. wird eingestellt. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1. gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 22. Dezember 2017 wird zurückgewiese

Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 24/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. April 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerich

Bundessozialgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - B 1 KR 15/17 R

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 23. Feb. 2017 - 1 LA 11/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichterin - vom 18.09.2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Wert des St

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Apr. 2016 - 11 K 3151/15

bei uns veröffentlicht am 01.04.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens Tatbestand   1 Der Kläger beabsichtigt die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur. Er begehrt dafür die Genehmigung nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 17. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Okt. 2015 - 4 B 28/15

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Aug. 2015 - 10 B 605/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Der Streitwert wird auch

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. Juli 2015 - 4 LB 47/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 24. Februar 2014 geändert: Der Bescheid der Beklagten vom 8. März 2010 wird aufgehoben, soweit ein Ausbaubeitrag von mehr als 56.307,08

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 27. Feb. 2014 - 5 U 118/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.06.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 12. Dez. 2013 - 6 K 3259/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Die Beigeladene betreibt das e

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Juni 2013 - 1 A 11230/12

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 5. Juli 2012 wird festgestellt, dass die Nutzung des Anwesens … Straße … (Parze

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Dez. 2012 - 4 B 56/12

bei uns veröffentlicht am 03.12.2012

Gründe 1 Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Vorhaben des Klägers nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist, weil es zum einen keinem landwirt

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Antragsteller w

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 04. Apr. 2011 - 6 A 60/10

bei uns veröffentlicht am 04.04.2011

Tenor Der Bescheid vom 9. Oktober 2009 und der Widerspruchsbescheid vom 24. März 2010 werden aufgehoben, soweit die Genehmigung nicht durch Verzicht erloschen ist. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 1/6 der Verfahrensk

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Aug. 2010 - 2 K 108/09

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Einbeziehungssatzung „Alte Schulstraße“ der Antragsgegnerin. 2 Er ist Eigentümer der Grundstücke der Gemarkung D., Flur A, Flurstücke 24/2 und 25

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2009 - 3 S 1432/07

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

Tenor Der Bebauungsplan zur 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Wagwiese, Langenwiese, Dorfacker, Mühlberg, Wörtelteiler und Wörtelwiese" der Stadt Kuppenheim vom 10.08.2005 wird für unwirksam erklärt, soweit er die Sondergebiete SO

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 08. März 2007 - 2 N 2/06

bei uns veröffentlicht am 08.03.2007

Tenor Die am 10.2.2004 beschlossene und am 18.2.2004 bekannt gemachte Satzung über den Bebauungsplan Nr. ....03.00 „Kstraße - A W“ wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die En

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Nov. 2005 - 5 S 2662/04

bei uns veröffentlicht am 02.11.2005

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan „Ausschnitt: Wacholder, Teilge

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 03. März 2004 - 5 K 1292/03

bei uns veröffentlicht am 03.03.2004

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 28. Februar 2002 und vom 07. März 2002 sowie des Widerspruchsbescheides des Landratsamts S. vom 18. Juni 2003 verpflichtet, die Genehmigung nach § 144 BauGB zum Übereignungsvertrag vom 19.