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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

Zeitreise: 06.08.2010

§ 43 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass in Nummer 4 die Besoldungsgruppe B 2 durch die Besoldungsgruppe B 3 und in Nummer 5 die Besoldungsgruppe B 4 durch die Besoldungsgruppe B 5 ersetzt wird.

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