Bundesbanklaufbahnverordnung - BBankLV | § 4 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst
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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten Inhaltsverzeichnis
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.
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(1) Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Der Vorbereitungsdienst wird als Hochschulstudiengang, der mit einem Bachelor oder einem Diplomgrad m
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published on 07/02/2013 00:00
Gründe
1
Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 5. Kammer - vom 16. November 2012, mit dem er sich ausdrücklich nur gegen die Abweisung seines Hilfsantrages wendet, hat in der
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