Bundesbanklaufbahnverordnung - BBankLV | § 4 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.
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(1) Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Der Vorbereitungsdienst wird als Hochschulstudiengang, der mit einem Bachelor oder einem Diplomgrad mit dem Zusatz...