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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

Zeitreise: 06.08.2010‹ § 2§ 4 ›

Für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Bankdienstes werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.

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