Bundesanstalt-Post-Gesetz - BAPostG | § 3 Gegenstand

(1) Die Bundesanstalt hat die Aufgaben nach den Abschnitten 4, 5, 7 und 8.

(2) Postnachfolgeunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind die Postnachfolgeunternehmen im Sinne des § 38 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann der Bundesanstalt im Einvernehmen mit den Postnachfolgeunternehmen weitere Folgeaufgaben der Neuordnung des Postwesens in Bezug auf die Beschäftigten des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Bundespost übertragen.

(4) Über die in diesem Gesetz genannten Aufgaben hinaus darf die Bundesanstalt weder Rechte noch Einfluß in bezug auf die Postnachfolgeunternehmen ausüben.

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Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 38 Postnachfolgeunternehmen


(1) Postnachfolgeunternehmen sind 1. die in § 1 Absatz 2 des Postumwandlungsgesetzes genannten inländischen Unternehmen und2. die durch eine Rechtsverordnung nach Absatz 2 als Postnachfolgeunternehmen bestimmten Unternehmen. (2) Die Bundesregieru

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Apr. 2015 - 6 K 2894/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand:

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2015 - 16 LB 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 1. Februar 2012 wird geändert. Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, er rügt insbesondere die unterlassene Durchführung eines betrieblichen Einglieder

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(1) Postnachfolgeunternehmen sind 1. die in § 1 Absatz 2 des Postumwandlungsgesetzes genannten inländischen Unternehmen und2. die durch eine Rechtsverordnung nach Absatz 2 als Postnachfolgeunternehmen bestimmten Unternehmen. (2) Die Bundesregierung wird...
(1) Postnachfolgeunternehmen sind 1. die in § 1 Absatz 2 des Postumwandlungsgesetzes genannten inländischen Unternehmen und2. die durch eine Rechtsverordnung nach Absatz 2 als Postnachfolgeunternehmen bestimmten Unternehmen. (2) Die Bundesregierung wird...