Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 1 Anspruch auf Ausgleichsleistung

(1) Natürliche Personen, die Vermögenswerte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) durch entschädigungslose Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) verloren haben, oder ihre Erben oder weiteren Erben (Erbeserben) erhalten eine Ausgleichsleistung nach Maßgabe dieses Gesetzes. § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes bleibt unberührt.

(1a) Ein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht im Fall der Einziehung von im Beitrittsgebiet belegenen Vermögenswerten durch Entscheidung eines ausländischen Gerichts auch, wenn hinsichtlich der mit der Entscheidung verbundenen Freiheitsentziehung eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erteilt worden ist. § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes bleibt unberührt.

(2) Ein Eingriff auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage liegt bei der Enteignung von Vermögen einer Gesellschaft oder einer Genossenschaft vor, wenn diese zu einer Minderung des Wertes der Anteile an der Gesellschaft oder der Geschäftsguthaben der Mitglieder der Genossenschaft geführt hat. Das Gleiche gilt für Begünstigte (§ 18b Abs. 1 Satz 1 des Vermögensgesetzes) früherer dinglicher Rechte an Grundstücken, die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet wurden. § 1 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Entschädigungsgesetzes gilt entsprechend. Ist das Vermögen einer Familienstiftung oder eines Familienvereins mit Sitz im Beitrittsgebiet enteignet worden, sind den daran Beteiligten Ausgleichsleistungen so zu gewähren, als wären sie an dem Vermögen der Familienstiftung oder des Familienvereins zur gesamten Hand berechtigt gewesen; die Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vom 11. November 1964 (BGBl. I S. 855) gilt entsprechend.

(3) Ausgleichsleistungen werden nicht gewährt für

1.
Schäden, die durch Wegnahme von Wirtschaftsgütern auf Veranlassung der Besatzungsmacht entstanden sind, sofern diese Wirtschaftsgüter der Volkswirtschaft eines fremden Staates zugeführt wurden oder bei der Wegnahme eine dahingehende Absicht bestand (Reparationsschäden im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 4 und 6 bis 7 des Reparationsschädengesetzes),
2.
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Wirtschaftsgüter, die tatsächlich oder angeblich während des Zweiten Weltkrieges aus den von deutschen Truppen besetzten oder unmittelbar oder mittelbar kontrollierten Gebieten beschafft oder fortgeführt worden sind, durch Maßnahmen oder auf Veranlassung der Besatzungsmacht in der Absicht oder mit der Begründung weggenommen worden sind, sie in diese Gebiete zu bringen oder zurückzuführen (Restitutionsschäden im Sinne des § 3 des Reparationsschädengesetzes),
3.
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass Wirtschaftsgüter zum Zwecke der Beseitigung deutschen Wirtschaftspotentials zerstört, beschädigt oder, ohne dass die sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 des Reparationsschädengesetzes vorliegen, weggenommen worden sind (Zerstörungsschäden im Sinne des § 4 des Reparationsschädengesetzes),
4.
Verluste an den im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 653-1, veröffentlichten bereinigten Fassung genannten Vermögenswerten,
5.
Gläubigerverluste, die im Zusammenhang mit der Neuordnung des Geldwesens im Beitrittsgebiet stehen,
6.
verbriefte Rechte, die der Wertpapierbereinigung unterlagen oder unterliegen,
7.
auf ausländische Währung lautende Wertpapiere,
8.
Schuldverschreibungen von Gebietskörperschaften und
9.
Ansprüche, die in § 1 Abs. 8 Buchstabe c und d des Vermögensgesetzes genannt sind.

(4) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat.

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Entschädigungsgesetz - EntschG | § 9 Entschädigungsfonds


(1) Entschädigungen nach diesem Gesetz, Ausgleichsleistungen nach den §§ 1 und 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes, Entschädigungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz werden aus einem nicht
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 3 Flächenerwerb


(1) Wer ehemals volkseigene, von der Treuhandanstalt zu privatisierende landwirtschaftliche Flächen langfristig gepachtet hat, kann diese Flächen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 4 und 7 erwerben. Dies gilt nicht, wenn der Pachtvertrag nach d

Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 1 Anspruch auf Ausgleichsleistung


(1) Natürliche Personen, die Vermögenswerte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) durch entschädigungslose Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage in dem in Ar

Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 4 Verordnungsermächtigung


Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Erwerbsmöglichkeit nach § 3 und des Verfahrens zu regeln. In der Verordnung kann auch bestimmt werden 1. das Verfahren zur Ermittlung der Verk

Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 6 Zuständigkeit und Verfahren


(1) Ansprüche auf Ausgleichsleistungen sind bei den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen, soweit für die Rückgabe des entzogenen Vermögenswertes das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen oder die Landesämter zur Regelung of
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Vermögensgesetz - VermG | § 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die a) entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden;b) gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren Deutschen Demokra

Vermögensgesetz - VermG | § 2 Begriffsbestimmung


(1) Berechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften, deren Vermögenswerte von Maßnahmen gemäß § 1 betroffen sind, sowie ihre Rechtsnachfolger. Rechtsnachfolger einer jüdischen juristis

Häftlingshilfegesetz - HHG | § 10 Zuständigkeit und Verfahren


(1) Für die Gewährung von Leistungen nach den §§ 4, 5 und 8 sind die Behörden zuständig, denen die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und des Unterhaltsbeihilfegesetzes obliegt. Soweit die Versorgungsbehörden zuständig sind, richtet sich das

Entschädigungsgesetz - EntschG | § 1 Grundsätze der Entschädigung


(1) Ist Rückgabe nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 5 des Vermögensgesetzes) oder hat der Berechtigte Entschädigung gewählt (§ 6 Abs. 7, § 8 Abs. 1

Vermögensgesetz - VermG | § 18b Herausgabe des Ablösebetrages


(1) Der Gläubiger eines früheren dinglichen Rechts an dem Grundstück oder sein Rechtsnachfolger (Begünstigter) kann von der Hinterlegungsstelle die Herausgabe desjenigen Teils des Ablösebetrages, mit dem sein früheres Recht bei der Ermittlung des una
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 3 Flächenerwerb


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Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG | § 2 Art und Höhe der Ausgleichsleistung


(1) Ausgleichsleistungen sind vorbehaltlich der §§ 3 und 5 aus dem Entschädigungsfonds nach Maßgabe der §§ 1 und 9 des Entschädigungsgesetzes zu erbringen. Sie werden, soweit dieses Gesetz nicht besondere Regelungen enthält, nach den §§ 1 bis 8 des E

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Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Nov. 2018 - II B 51/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. April 2018 4 K 786/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 31. Mai 2018 - 8 A 58/18

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich mit der Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 20.12.2017, mit welchem Ausgleichsleistungsansprüche für die entschädigungslose Enteignung des ¼-Anteils an den ehemaligen Landwirtschaftlichen Unternehmen R…,

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 31. Mai 2018 - 8 A 513/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rückübertragung des zuletzt im Grundbuch von B-Stadt Bd. 82, Bl. 4002 verzeichneten Erbbaurechts an dem Flurstück 8 der Flur 28 in Größe von 336 m². Dabei handelt es sich um ein bebautes Grundstück in der Innens

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Mai 2018 - 8 C 11/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine 1935 in B. mit dem Geschäftszweck des Wohnungs- und Siedlungsbaus sowie der Vermietung von Immobilien gegründete GmbH, begeh

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2018 - 6 B 67/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Gründe 1 1. Der Kläger will zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten neu bewertet haben, die er im Rahmen einer Aufstiegsprüfung anfertigte. Der Prüfungsausschuss setzte für

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Okt. 2017 - 8 B 1/17

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Gründe I 1 Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin des 1959 verstorbenen A eine Entschädigu

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 29. Juni 2017 - 8 A 759/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich als Rechtsnachfolgerin nach Dr. Karl B. gegen den Bescheid des Beklagten vom 23.11.2016, mit welchem Ausgleichsleistungen für die entschädigungslose Enteignung des ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmens

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juni 2017 - 8 C 7/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt das Wiederaufgreifen des vermögensrechtlichen Verfahrens betreffend seinen Antrag auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung des Grundst

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juni 2017 - 8 B 55/16, 8 B 55/16 (8 C 11/17)

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen. Das Revisionsver

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2016 - 8 A 121/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Erbe nach M.A., geborene L., verwitwete O… Ausgleichsleistungen hinsichtlich des Autohauses F. O. und Co. in C-Stadt einschließlich der dazugehörigen Grundstücke. 2 Mit Schreiben vom 30.07.1990 meldete die Kan

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2016 - 8 A 102/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Erbe nach seiner verstorbenen Mutter H. A. Ausgleichsleistungen für deren Verlust des Eigentumsanteils als Gesellschafterin an der Firma G. F. Sohn OHG in J. . 2 Die Firma G. F. Sohn OHG in J. wurde aufgrund v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juli 2016 - 8 B 5/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

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Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 06. Juli 2016 - 8 A 54/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich als Rechtsnachfolger nach H. H. gegen die Versagung von Ausgleichsleistungen wegen der entschädigungslosen Enteignung des ehemaligen Unternehmens W. T. und D., einschließlich der Betriebsgrundstücke F-Straße (fr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Jan. 2016 - 11 A 331/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juli 2015 - 3 B 42/14

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Gründe 1 Die Klägerin wendet sich dagegen, dass ihr der Beklagte die Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) wegen einer Spitzeltätigkeit

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 B 43/14

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - 5 C 10/14

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juni 2014 - 5 B 19/14

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Mai 2014 - 5 C 27/13

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die Wertminderung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft infolge der Enteignung ein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. März 2014 - 5 B 48/13

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Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und eines Verfahrensmangels (2.) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Juni 2013 - 5 B 6/13

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Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2013 - 5 C 15/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, begehrt aus abgetretenem Recht die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die Enteignung eines Rittergu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Dez. 2012 - 5 B 78/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 01. Aug. 2012 - 1 BvR 1184/09

bei uns veröffentlicht am 01.08.2012

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Behandlung von Entschädigungsversprechen, die im Zusammenhang mit Enteignungen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungs

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2012 - 5 C 18/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2012 - 5 C 2/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

Tatbestand 1 Die Klägerinnen begehren als Erbeserbinnen nach ihrem Vater Ausgleichsleistungen für den Verlust von Miteigentumsanteilen an mehreren in Berlin belegenen Gr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Feb. 2012 - 5 B 44/11

bei uns veröffentlicht am 01.02.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Okt. 2011 - 5 C 26/10

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Tatbestand 1 Die Klägerinnen begehren als Erbinnen ihres Vaters Ausgleichsleistungen für den Verlust von Anteilsrechten an der E. W. m.b.H. (im Folgenden: GmbH).

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 14. Sept. 2011 - 1 BvR 3475/08

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Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft von den Beschwerdeführern erfolglos geltend gemachte Ansprüche auf Feststellung ihrer Berechtigung nach den Vorschriften des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Aug. 2011 - 5 B 15/11

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulasse

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2011 - 5 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für ein infolge Zwangsverkaufs verlorenes Unternehmen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2011 - 5 C 17/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um den Abzug eines nachträglich durch Erbfolge erloschenen Ehegattendarlehens bei der Berechnung der Höhe eines Ausgleichsleistungsans

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Feb. 2011 - 5 B 1/11, 5 B 1/11 (5 C 2/11)

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulasse

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Dez. 2010 - 5 C 18/10

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt für die Erben nach Alfred S. und Werner S. Ausgleichsleistungen für die während der sowjetischen Besatzungszeit erfolgte Enteignung ein

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Dez. 2010 - 5 C 19/09

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tatbestand 1 Die Kläger begehren als Erbeserben nach Wilhelm K. und Erich K. Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz für die während der sowjetischen Besatzungs

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Dez. 2010 - 5 C 18/09

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Bemessungsgrundlage eines Ausgleichsleistungsanspruches für ein von Demontagen betroffenes Unternehmen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2010 - 5 C 16/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

Tatbestand 1 Die Kläger begehren als Rechtsnachfolger des am 10. November 1971 verstorbenen Hansjoachim von R. die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die auf besatzu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Sept. 2010 - 5 B 32/10, 5 B 32/10 (5 C 26/10)

bei uns veröffentlicht am 09.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerden der Klägerinnen sind zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzul

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2010 - 5 C 9/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerinnen begehren als Rechtsnachfolgerinnen des am 3. Juni 1970 verstorbenen Dr. S. die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die 1946 auf besatzung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Juni 2010 - 5 B 62/09, 5 B 62/09 (5 C 18/10)

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulasse

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Jan. 2010 - 5 B 67/09

bei uns veröffentlicht am 07.01.2010

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 2 1. Die Revision ist ni

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(1) Berechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften, deren Vermögenswerte von Maßnahmen gemäß § 1 betroffen sind, sowie ihre Rechtsnachfolger. Rechtsnachfolger einer jüdischen juristischen Person...
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(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die a) entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden;b) gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren Deutschen Demokratischen...
(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die a) entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden;b) gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren Deutschen Demokratischen...
(1) Für die Gewährung von Leistungen nach den §§ 4, 5 und 8 sind die Behörden zuständig, denen die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und des Unterhaltsbeihilfegesetzes obliegt. Soweit die Versorgungsbehörden zuständig sind, richtet sich das Verfahren nach...
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(1) Der Gläubiger eines früheren dinglichen Rechts an dem Grundstück oder sein Rechtsnachfolger (Begünstigter) kann von der Hinterlegungsstelle die Herausgabe desjenigen Teils des Ablösebetrages, mit dem sein früheres Recht bei der Ermittlung des unanfechtbar...
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