Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 10 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit

(1) Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehenen Zeitpunkt als zustande gekommen; tritt die Unwirksamkeit erst nach Aufnahme der Tätigkeit beim Entleiher ein, so gilt das Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer mit dem Eintritt der Unwirksamkeit als zustande gekommen. Das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 gilt als befristet, wenn die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleiher nur befristet vorgesehen war und ein die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigender Grund vorliegt. Für das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 gilt die zwischen dem Verleiher und dem Entleiher vorgesehene Arbeitszeit als vereinbart. Im übrigen bestimmen sich Inhalt und Dauer dieses Arbeitsverhältnisses nach den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen; sind solche nicht vorhanden, gelten diejenigen vergleichbarer Betriebe. Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Entleiher mindestens Anspruch auf das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt.

(2) Der Leiharbeitnehmer kann im Fall der Unwirksamkeit seines Vertrags mit dem Verleiher nach § 9 von diesem Ersatz des Schadens verlangen, den er dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Leiharbeitnehmer den Grund der Unwirksamkeit kannte.

(3) Zahlt der Verleiher das vereinbarte Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer, obwohl der Vertrag nach § 9 unwirksam ist, so hat er auch sonstige Teile des Arbeitsentgelts, die bei einem wirksamen Arbeitsvertrag für den Leiharbeitnehmer an einen anderen zu zahlen wären, an den anderen zu zahlen. Hinsichtlich dieser Zahlungspflicht gilt der Verleiher neben dem Entleiher als Arbeitgeber; beide haften insoweit als Gesamtschuldner.

(4) und (5) weggefallen

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Arbeitsrecht: Befristete Arbeitsverträge jetzt auch für Leiharbeitnehmer

19.08.2019

Nach der Rechtsprechung des BAG und mit der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist es unter Umständen zukünftig möglich, einen Leiharbeitnehmer nach Ablauf der 18-monatigen Höchstzeit ohne Unterbrechung mit einem befristeten Arbeitsvertrag über (weitere) zwei Jahre hinweg einzustellen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auf Grund Scheinwerkvertrags

17.12.2015

Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, führt auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmerüberlassung

14.05.2015

Bei nicht nur vorübergehendem Einsatz eines Leiharbeitnehmers kommt gegenüber dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt.

Arbeitsrecht: Zur Pflicht der gleichen Entlohnung von Leih- und Stammarbeitnehmern

15.09.2014

Findet nach den Regeln des Internationalen Privatrechts auf das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers deutsches Arbeitsrecht Anwendung, so schuldet der Verleiher u.U. equal pay auch für Auslandseinsätze.

Arbeitsrecht: Zur Vergütungsabsenkung durch Rückwirkungsklausel

08.08.2014

Die rückwirkende Änderung des Arbeitsvertrags ist unangemessen benachteiligend, wenn sie das Äquivalenzprinzip verletzt, indem sie bereits entstandene Ansprüche im Nachhinein beseitigen soll.

Arbeitsrecht: Zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträgen

04.09.2013

Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.

Arbeitsrecht: Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

14.03.2013

vorübergehende konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung - anlassbezogene Überlassung - Entfristungsklage - Schutzzweck AÜG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

14.03.2013

führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zur Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung

14.03.2013

zu den Voraussetzungen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs 1 S 1 AÜG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 9 Unwirksamkeit


(1) Unwirksam sind: 1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat; der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwi

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 27/12 vom 19. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 3; InsO § 134 Abs. 1 Entrichtet ein Dritter anstelle des Arbeitgeber

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2006 - III ZR 61/05

bei uns veröffentlicht am 02.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 61/05 Verkündet am: 2. Februar 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 157 C Zur

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2005 - 5 StR 263/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2005

5 StR 263/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 21. September 2005 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. September 2005 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird da

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2002 - X ZR 83/00

bei uns veröffentlicht am 25.06.2002

Rubrum berichtigt durch Beschluß vom 23. Juli 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 83/00 Verkündet am: 25. Juni 2002 Potsch Justizange

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZB 66/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 66/05 vom 27. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 17a Abs. 4; ZPO §§ 60, 568 Satz 2 Nr. 2 a) Die Zulassung der (Rechts-)Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2018 - 5 StR 275/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 275/18 vom 13. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ECLI:DE:BGH:2018:131218B5STR275.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gen

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2003 - 5 StR 165/02

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Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja AÜG § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1; StGB § 263, § 266a Abs. 1 a) Zu den Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Werkvertrag. b) Macht der Ar

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2000 - X ZR 62/98

bei uns veröffentlicht am 18.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 62/98 Verkündet am: 18. Juli 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§ 812 A

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2019 - 2 Sa 402/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird für den

Sozialgericht Augsburg Urteil, 25. März 2015 - S 17 R 270/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 20. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Februar 2013 wird bezüglich der darin enthaltenen anteiligen Beitragsforderungen für die Gesamtlohndifferenz von 33.175 EUR für das Kalenderjah

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Juni 2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Rec

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 Sa 105/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Gründe LANDEARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Sa 105/13 Urteil Datum: 06.11.2014 8 Ca 5775/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsge

Sozialgericht Landshut Urteil, 13. Juni 2017 - S 1 R 5018/16 FdV

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 27.11.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.03.2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 127.085,70 Ȋ

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 5 R 1071/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18.10.2012 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zuge

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 09. Aug. 2016 - 3 Ss OWi 494/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Gründe Zum Sachverhalt: Das AG hat den Betr. als Geschäftsführer und die nach § 30 OWiG Nebenbeteiligte, eine Gesellschaft nach polnischem Recht, im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG von dem jeweils gegen sie mit Bußgeldbescheid

Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Sept. 2018 - 15 Ca 4827/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 29.067,12 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2018 - B 2 U 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27. März 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 R 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Mai 2018 - 4 Sa 200/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.3.2017 - 5 Ca 715/16 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverf

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 9 AZB 62/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2017 - 2 Ta 170/17 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 33 Sa 10/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Juli 2017 - 27 Ca 525/16 - wird als unzulässig verworfen, soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch di

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2018 - 4 Sa 137/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.1.2017, Az.: 3 Ca 922/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht z

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2018 - 4 Sa 138/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.1.2017, Az.: 3 Ca 925/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2018 - 4 Sa 136/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.1.2017, Az.: 3 Ca 920/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - B 12 R 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Han

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - 10 AZR 578/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2016 - 4 Sa 1055/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juni 2017 - 9 AZR 133/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2015 - 21 Sa 2326/14 - aufgehoben.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2017 - 2 LB 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer, Einzelrichter – vom 22. Februar 2017 geändert: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 1. Juni 2015 in Gestalt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Juni 2017 - 5 Sa 209/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 25.05.2016 - 3 Ca 467/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Die R

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - L 11 R 1911/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28.04.2015 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert fü

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Apr. 2017 - 1 ABR 62/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 4. bis 8. und 11. wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Antragstellers der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 4

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2017 - 7 AZR 207/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Februar 2015 - 7 Sa 73/14 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Feb. 2017 - 5 AZR 552/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Juni 2014 - 4 Sa 145/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Feb. 2017 - 5 AZR 252/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2016 - 15 Sa 46/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Feb. 2017 - 1 ABR 62/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2017 - 9 AZR 76/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 2015 - 1 Sa 439 b/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Nov. 2016 - 5 AZR 53/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 - wird zurückgewiesen, soweit das Land

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 09. Sept. 2016 - 10 U 19/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. April 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg abgeändert und wie folgt gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tr

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Aug. 2016 - L 8 R 595/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und der Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug mit Ausnahme der Kosten der

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Aug. 2016 - 7 ABR 2/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Dezember 2014 - 15 TaBV 54/14 - wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Juli 2016 - I-26 W 1/16 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller vom 25.09.2015 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.08.2015, 82 O 23/15, wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. A

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 537/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 359/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juni 2015 - 6 Sa 52/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 595/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. August 2015 - 21 Sa 98/14 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 R 8/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2014 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2016 - I ZR 71/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 71/15 Verkündet am: 23. Juni 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Juni 2016 - 2 Sa 213/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 1. Juli 2015 (3 Ca 236/14) die Klage abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht den Beklagten zur Zahlung von mehr als 25.386,89 Euro

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(1) Unwirksam sind: 1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat; der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn...