Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 9 Unwirksamkeit
(1) Unwirksam sind:
- 1.
Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat; der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitnehmer schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach dem zwischen Verleiher und Entleiher für den Beginn der Überlassung vorgesehenen Zeitpunkt gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher erklärt, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält; tritt die Unwirksamkeit erst nach Aufnahme der Tätigkeit beim Entleiher ein, so beginnt die Frist mit Eintritt der Unwirksamkeit, - 1a.
Arbeitsverträge zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn entgegen § 1 Absatz 1 Satz 5 und 6 die Arbeitnehmerüberlassung nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und die Person des Leiharbeitnehmers nicht konkretisiert worden ist, es sei denn, der Leiharbeitnehmer erklärt schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach dem zwischen Verleiher und Entleiher für den Beginn der Überlassung vorgesehenen Zeitpunkt gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält, - 1b.
Arbeitsverträge zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern mit dem Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer nach § 1 Absatz 1b, es sei denn, der Leiharbeitnehmer erklärt schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält, - 2.
Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 zustehenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen, - 2a.
Vereinbarungen, die den Zugang des Leiharbeitnehmers zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen des Entleihers entgegen § 13b beschränken, - 3.
Vereinbarungen, die dem Entleiher untersagen, den Leiharbeitnehmer zu einem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht; dies schließt die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung nicht aus, - 4.
Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer untersagen, mit dem Entleiher zu einem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nicht mehr besteht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, - 5.
Vereinbarungen, nach denen der Leiharbeitnehmer eine Vermittlungsvergütung an den Verleiher zu zahlen hat.
(2) Die Erklärung nach Absatz 1 Nummer 1, 1a oder 1b (Festhaltenserklärung) ist nur wirksam, wenn
- 1.
der Leiharbeitnehmer diese vor ihrer Abgabe persönlich in einer Agentur für Arbeit vorlegt, - 2.
die Agentur für Arbeit die abzugebende Erklärung mit dem Datum des Tages der Vorlage und dem Hinweis versieht, dass sie die Identität des Leiharbeitnehmers festgestellt hat, und - 3.
die Erklärung spätestens am dritten Tag nach der Vorlage in der Agentur für Arbeit dem Ver- oder Entleiher zugeht.
(3) Eine vor Beginn einer Frist nach Absatz 1 Nummer 1 bis 1b abgegebene Festhaltenserklärung ist unwirksam. Wird die Überlassung nach der Festhaltenserklärung fortgeführt, gilt Absatz 1 Nummer 1 bis 1b. Eine erneute Festhaltenserklärung ist unwirksam. § 28e Absatz 2 Satz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt unbeschadet der Festhaltenserklärung.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 9 AÜG
Artikel schreiben22 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 9 AÜG.
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Arbeitsrecht: Befristete Arbeitsverträge jetzt auch für Leiharbeitnehmer

19.08.2019
Nach der Rechtsprechung des BAG und mit der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist es unter Umständen zukünftig möglich, einen Leiharbeitnehmer nach Ablauf der 18-monatigen Höchstzeit ohne Unterbrechung mit einem befristeten Arbeitsvertrag über (weitere) zwei Jahre hinweg einzustellen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung auf Grund Scheinwerkvertrags
17.12.2015
Besitzt ein Arbeitgeber die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, führt auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund eines Scheinwerkvertrages nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmerüberlassung
14.05.2015
Bei nicht nur vorübergehendem Einsatz eines Leiharbeitnehmers kommt gegenüber dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt.
Arbeitsrecht: Zum Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG
13.03.2015
Eine vermeintlich unredliche Vertragsgestaltung unter Ausnutzung der im TzBfG vorgesehenen Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung führt jedenfalls nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsrecht: Zur Vorbeschäftigungszeit als Leiharbeitnehmer
05.11.2014
Zeiten, zu denen ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit anzurechnen.
Arbeitsrecht: Zur Pflicht der gleichen Entlohnung von Leih- und Stammarbeitnehmern
15.09.2014
Findet nach den Regeln des Internationalen Privatrechts auf das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers deutsches Arbeitsrecht Anwendung, so schuldet der Verleiher u.U. equal pay auch für Auslandseinsätze.
Arbeitsrecht: Zur Vergütungsabsenkung durch Rückwirkungsklausel
08.08.2014
Die rückwirkende Änderung des Arbeitsvertrags ist unangemessen benachteiligend, wenn sie das Äquivalenzprinzip verletzt, indem sie bereits entstandene Ansprüche im Nachhinein beseitigen soll.
Arbeitsrecht: Zur unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträgen
04.09.2013
Für die rechtliche Abgrenzung des Werk- oder Dienstvertrags zur Arbeitnehmerüberlassung ist allein die tatsächliche Durchführung des Vertrages maßgebend.
Arbeitsrecht: Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
14.03.2013
vorübergehende konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung - anlassbezogene Überlassung - Entfristungsklage - Schutzzweck AÜG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Arbeitsrecht: Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
14.03.2013
führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze | § 9 AÜG
§ 9 AÜG zitiert oder wird zitiert von 8 §§.
§ 9 AÜG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28e Zahlungspflicht, Vorschuss
(1) Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hat der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen. Die Zahlung des v
§ 9 AÜG wird zitiert von 2 anderen §§ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 10 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
(1) Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach § 9 unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zu dem zwischen dem Entleiher und dem Verleiher für den Beginn der Tätigkeit vorgesehene
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 10a Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
Werden Arbeitnehmer entgegen § 1 Absatz 1 Satz 3 von einer anderen Person überlassen und verstößt diese Person hierbei gegen § 1 Absatz 1 Satz 1, 5 und 6 oder Absatz 1b, gelten für das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis
§ 9 AÜG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28e Zahlungspflicht, Vorschuss
(1) Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hat der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen. Die Zahlung des v
§ 9 AÜG zitiert 3 andere §§ aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht
(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 8 Grundsatz der Gleichstellung
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arb
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
Der Entleiher hat dem Leiharbeitnehmer Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern in dem Betrieb, in dem der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistun

206 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 AÜG.
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - 3 StR 192/18
bei uns veröffentlicht am 07.03.2019
Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– EGStGB Art. 316h Satz 1 StGB § 76a Abs. 2 Satz 1, § 76b Abs. 1, § 78 Abs. 1 Art. 316h Satz 1 EGStGB ist mit den im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) un
Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2006 - III ZR 61/05
bei uns veröffentlicht am 02.02.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 61/05 Verkündet am: 2. Februar 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 157 C Zur
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2002 - X ZR 83/00
bei uns veröffentlicht am 25.06.2002
Rubrum berichtigt durch Beschluß vom 23. Juli 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 83/00 Verkündet am: 25. Juni 2002 Potsch Justizange
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Okt. 2005 - III ZB 66/05
bei uns veröffentlicht am 27.10.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 66/05 vom 27. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 17a Abs. 4; ZPO §§ 60, 568 Satz 2 Nr. 2 a) Die Zulassung der (Rechts-)Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Aug. 2007 - 5 StR 103/07
bei uns veröffentlicht am 29.08.2007
5 StR 103/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 29. August 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August 2007, an der teilgenommen haben:
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2011 - III ZR 77/11
bei uns veröffentlicht am 10.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 77/11 Verkündet am: 10. November 2011 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AÜG § 9 Nr
Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2006 - III ZR 82/06
bei uns veröffentlicht am 07.12.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 82/06 Verkündet am: 7. Dezember 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 A, Bm,
Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2010 - III ZR 240/09
bei uns veröffentlicht am 11.03.2010
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 240/09 Verkündet am: 11. März 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2003 - 5 StR 165/02
bei uns veröffentlicht am 12.02.2003
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja AÜG § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1; StGB § 263, § 266a Abs. 1 a) Zu den Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Werkvertrag. b) Macht der Ar
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2000 - III ZR 78/99
bei uns veröffentlicht am 17.02.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 78/99 Verkündet am: 17. Februar 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------
Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2003 - III ZR 348/02
bei uns veröffentlicht am 03.07.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 348/02 Verkündet am: 3. Juli 2003 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 134 AÜG § 9 Nr
Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2000 - X ZR 62/98
bei uns veröffentlicht am 18.07.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 62/98 Verkündet am: 18. Juli 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§ 812 A
Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03
bei uns veröffentlicht am 30.07.2003
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 266a Abs. 1; GmbHG § 64 Unterläßt der Verantwortliche während des Laufs der Insolvenzantragsfrist nach § 64 Abs. 1 GmbHG die Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen an die Sozialversicherun
Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 20. Feb. 2019 - 2 Sa 402/18
bei uns veröffentlicht am 20.02.2019
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen, sowe
Sozialgericht Augsburg Urteil, 25. März 2015 - S 17 R 270/13
bei uns veröffentlicht am 25.03.2015
Tenor
I.
Der Bescheid vom 20. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Februar 2013 wird bezüglich der darin enthaltenen anteiligen Beitragsforderungen für die Gesamtlohndifferenz von 33.175 EUR für das Kalenderjahr 2006 aufgeh
Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 06. Nov. 2014 - 5 Sa 105/13
bei uns veröffentlicht am 06.11.2014
Gründe
LANDEARBEITSGERICHT NÜRNBERG
5 Sa 105/13
Urteil
Datum: 06.11.2014
8 Ca 5775/11 (Arbeitsgericht Nürnberg)
Rechtsvorschriften:
Leitsatz:
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20.12.2012, Az. 8
Anwaltsgerichtshof München Urteil, 10. Juli 2017 - BayAGH III-4-6/16
bei uns veröffentlicht am 10.07.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - L 5 R 1071/12
bei uns veröffentlicht am 18.11.2014
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18.10.2012 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen
Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 09. Aug. 2016 - 3 Ss OWi 494/16
bei uns veröffentlicht am 09.08.2016
Gründe
Zum Sachverhalt:
Das AG hat den Betr. als Geschäftsführer und die nach § 30 OWiG Nebenbeteiligte, eine Gesellschaft nach polnischem Recht, im Beschlussverfahren nach § 72 OWiG von dem jeweils gegen sie mit Bußgeldbescheiden vom 01.09.2014 e
Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 R 4/17 R
bei uns veröffentlicht am 04.09.2018
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Mai 2018 - 4 Sa 200/17
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.3.2017 - 5 Ca 715/16 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 9 AZB 62/17
bei uns veröffentlicht am 24.04.2018
Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Oktober 2017 - 2 Ta 170/17 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16
bei uns veröffentlicht am 21.03.2018
Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BVL 5004
Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. März 2018 - 9 AZR 508/17
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juli 2017 - 15 Sa 73/16 - teilweise aufgehoben.
Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R
bei uns veröffentlicht am 14.03.2018
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 aufgehoben.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2018 - 4 Sa 137/17
bei uns veröffentlicht am 01.02.2018
Diese Entscheidung wird zitiert
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.1.2017, Az.: 3 Ca 922/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2018 - 4 Sa 136/17
bei uns veröffentlicht am 01.02.2018
weitere Fundstellen ...Diese Entscheidung wird zitiert
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.1.2017, Az.: 3 Ca 920/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2018 - 4 Sa 138/17
bei uns veröffentlicht am 01.02.2018
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 26.1.2017, Az.: 3 Ca 925/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streite
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Jan. 2018 - 4 TaBV 9/17
bei uns veröffentlicht am 24.01.2018
Tenor
I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 13.1.2017 - 4 BV 66/16 - wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über die
Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - B 12 R 3/16 R
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannove
Bundesarbeitsgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - 4 AZR 443/15
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2015 - 9 Sa 411/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juni 2017 - 9 AZR 133/16
bei uns veröffentlicht am 27.06.2017
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2015 - 21 Sa 2326/14 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Apr. 2017 - 1 ABR 62/14
bei uns veröffentlicht am 25.04.2017
Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 4. bis 8. und 11. wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Antragstellers der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 4. Sept
Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2017 - 7 AZR 207/15
bei uns veröffentlicht am 21.03.2017
Tenor Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Februar 2015 - 7 Sa 73/14 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ko
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Feb. 2017 - 1 ABR 62/12
bei uns veröffentlicht am 21.02.2017
Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2012 - 6 TaBV 30/12 - teilweise aufgehoben.
Landgericht Hamburg Urteil, 27. Jan. 2017 - 418 HKO 47/16
bei uns veröffentlicht am 27.01.2017
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 98.816,47 netto nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 18.995,23 netto seit dem 21.12.2015,
aus € 17.515,01 netto seit dem 31.12.2015,
Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2017 - 9 AZR 76/16
bei uns veröffentlicht am 17.01.2017
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Dezember 2015 - 1 Sa 439 b/14 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Nov. 2016 - 5 AZR 53/16
bei uns veröffentlicht am 23.11.2016
Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 4/14 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbe
Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2016 - B 11 AL 6/15 R
bei uns veröffentlicht am 12.10.2016
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 23. September 2015 wird zurückgewiesen.
Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 09. Sept. 2016 - 10 U 19/15
bei uns veröffentlicht am 09.09.2016
TenorAuf die Berufung des Beklagten wird das am 16. April 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Da
Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Aug. 2016 - L 8 R 595/13
bei uns veröffentlicht am 26.08.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.05.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin und der Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug mit Ausnahme der Kosten der
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Aug. 2016 - 7 ABR 2/15
bei uns veröffentlicht am 24.08.2016
Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Dezember 2014 - 15 TaBV 54/14 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 352/15
bei uns veröffentlicht am 12.07.2016
Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2015 - 6 Sa 78/14 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 595/15
bei uns veröffentlicht am 12.07.2016
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. August 2015 - 21 Sa 98/14 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 537/15
bei uns veröffentlicht am 12.07.2016
Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 359/15
bei uns veröffentlicht am 12.07.2016
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juni 2015 - 6 Sa 52/14 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15
bei uns veröffentlicht am 12.07.2016
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - aufgehoben.
Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 R 8/14 R
bei uns veröffentlicht am 29.06.2016
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2014 aufgehoben.
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Juni 2016 - 2 Sa 421/15
bei uns veröffentlicht am 28.06.2016
Tenor1. Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 18.09.2015 – 9 Ca 170/14 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
3. Die Revision
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2016 - I ZR 71/15
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 71/15 Verkündet am: 23. Juni 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung...
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts...
Der Entleiher hat dem Leiharbeitnehmer Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern in dem Betrieb, in dem der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt, es...
(1) Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hat der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen. Die Zahlung des vom...