Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für
- 1.
Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist; - 2.
Angelegenheiten aus dem Sprecherausschußgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 34 bis 36 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist; - 3.
Angelegenheiten aus dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz, soweit über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat und über ihre Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist; - 3a.
Angelegenheiten aus den §§ 177, 178 und 222 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, - 3b.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über Europäische Betriebsräte, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 43 bis 45 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist; - 3c.
Angelegenheiten aus § 51 des Berufsbildungsgesetzes; - 3d.
Angelegenheiten aus § 10 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes; - 3e.
Angelegenheiten aus dem SE-Beteiligungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675, 3686) mit Ausnahme der §§ 45 und 46 und nach den §§ 34 bis 39 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist; - 3f.
Angelegenheiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911, 1917) mit Ausnahme der §§ 47 und 48 und nach den §§ 34 bis 39 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung zu entscheiden ist; - 3g.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 34 und 35 und nach den §§ 23 bis 28 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist; - 3h.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 10) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 38 und 39 und nach den §§ 25 bis 30 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Absatz 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist; - 4.
die Entscheidung über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung; - 5.
die Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes, einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und einer Rechtsverordnung nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes; - 6.
die Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag.
(2) In Streitigkeiten nach diesen Vorschriften findet das Beschlußverfahren statt.
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Arbeitsrecht: keine Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft
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Die Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG kann sich entweder aus der Tariffähigkeit aller seiner Mitgliedsorganisationen ergeben oder die Spitzenorganisation selbst kann die Voraussetzungen der Tariffähigkeit erfüllen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 28 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 2 Kostenfreiheit
(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlich
wird zitiert von 7 anderen §§ im .
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 98 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 5 wird das Verfahren eingeleitet auf Antrag 1. jeder natürlichen oder juristischen Person oder2. einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern,die nach Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherk
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Lande
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 80 Grundsatz
(1) Das Beschlußverfahren findet in den in § 2a bezeichneten Fällen Anwendung.
(2) Für das Beschlussverfahren des ersten Rechtszugs gelten die für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs maßgebenden Vorschriften entsprechend, soweit sich aus d
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 99 Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag
(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 6 wird das Verfahren auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet.
(2) Für das Verfahren sind die §§ 80 bis 82 Absatz 1 Satz 1, die §§ 83 bis 84 und 87 bis 96a entspre
zitiert 11 §§ in anderen Gesetzen.
Tarifvertragsgesetz - TVG | § 5 Allgemeinverbindlichkeit
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag de
Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 1 sowie §§ 5 und 6 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 177 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der
Tarifvertragsgesetz - TVG | § 4a Tarifkollision
(1) Zur Sicherung der Schutzfunktion, Verteilungsfunktion, Befriedungsfunktion sowie Ordnungsfunktion von Rechtsnormen des Tarifvertrags werden Tarifkollisionen im Betrieb vermieden.
(2) Der Arbeitgeber kann nach § 3 an mehrere Tarifverträge untersc
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 3a Lohnuntergrenze
(1) Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern, die zumindest auch für ihre jeweiligen in der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Mitglieder zuständig sind (vorschlagsberechtigte Tarifvertragsparteien) und bundesweit tarifliche Mindeststundenentge
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt i
Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Parteien eines Tarifvertrages im Sinne von § 4 Absatz 2 und § 5 kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvert
Aktiengesetz - AktG | § 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
(1) Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebene
Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 51 Interessenvertretung
(1) Auszubildende, deren praktische Berufsbildung in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) mit in der Regel mindestens fünf Auszubildenden stattfindet und die nicht
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 222 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte
(1) Die in § 221 Absatz 1 genannten behinderten Menschen bestimmen und wirken unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit durch Werkstatträte in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt mit. Die Werkstatträte berücksichtigen die Inte
Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG | § 10 Beteiligung der Freiwilligen
Die Freiwilligen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt die Einze
zitiert 9 andere §§ aus dem .
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 46 Grundsatz
(1) Das Urteilsverfahren findet in den in § 2 Abs. 1 bis 4 bezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung.
(2) Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsger
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 48 Rechtsweg und Zuständigkeit
(1) Für die Zulässigkeit des Rechtsweges und der Verfahrensart sowie für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17 bis 17b des Gerichtsverfassungsgesetzes mit folgender Maßgabe entsprechend: 1. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 45 Großer Senat
(1) Bei dem Bundesarbeitsgericht wird ein Großer Senat gebildet.
(2) Der Große Senat entscheidet, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will.
(3) Eine Vorlage an den Großen Se
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 35 Zusammensetzung, Bildung von Kammern
(1) Das Landesarbeitsgericht besteht aus dem Präsidenten, der erforderlichen Zahl von weiteren Vorsitzenden und von ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter werden je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entnomme
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 34 Verwaltung und Dienstaufsicht
(1) Die Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht führt die zuständige oberste Landesbehörde. § 15 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht dem Präsidenten des
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 43 Ehrenamtliche Richter
(1) Die ehrenamtlichen Richter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Dauer von fünf Jahren berufen. Sie sind im angemessenen Verhältnis unter billiger Berücksichtigung der Minderheiten aus den Vorschlagslisten zu entnehmen, die
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 47 Sondervorschriften über Ladung und Einlassung *)
(1) Die Klageschrift muß mindestens eine Woche vor dem Termin zugestellt sein.
(2) Eine Aufforderung an den Beklagten, sich auf die Klage schriftlich zu äußern, erfolgt in der Regel nicht.
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 38 Ausschuß der ehrenamtlichen Richter
Bei jedem Landesarbeitsgericht wird ein Ausschuß der ehrenamtlichen Richter gebildet. Die Vorschriften des § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 gelten entsprechend.
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 39 Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
Die ehrenamtlichen Richter sollen zu den Sitzungen nach der Reihenfolge einer Liste herangezogen werden, die der Vorsitzende vor Beginn des Geschäftsjahrs oder vor Beginn der Amtszeit neu berufener ehrenamtlicher Richter gemäß § 38 Satz 2 aufstellt.
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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - III ZB 75/10
bei uns veröffentlicht am 14.07.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 75/10 vom 14. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12
bei uns veröffentlicht am 19.07.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 27/12 vom 19. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 3; InsO § 134 Abs. 1 Entrichtet ein Dritter anstelle des Arbeitgeber
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2012 - IX ZB 15/12
bei uns veröffentlicht am 27.09.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 15/12 vom 27. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 27.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14.513
bei uns veröffentlicht am 14.04.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt die Auflösung des zwischen ihr und der Beteiligten zu 1 gemäß § 9 Abs
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14 2564
bei uns veröffentlicht am 14.04.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beteiligte zu 3 als nachgerücktes Ersatzmitglied der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2015 - 17 P 14.1220
bei uns veröffentlicht am 09.03.2015
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die Auflösung des zwischen ihm und dem Beteiligten zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2019 - 18 P 17.2228
bei uns veröffentlicht am 28.01.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage der Gültigkeit der Wahl des örtlichen Personalr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2014 - 17 P 13.91
bei uns veröffentlicht am 16.10.2014
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller, der Personalrat des Klinikums der Universität München, betreibt den Ausschluss der Beteiligten zu 1 aus dem Personalrat.
Die Beteiligte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 17 PC 16.531
bei uns veröffentlicht am 19.04.2016
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Feststellung des aktiven und passiven Wahlrechts für die am 21. Juni 2016 stattf
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 15.1211
bei uns veröffentlicht am 15.03.2016
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird festgestellt, dass der Beteiligte zu 1 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei den Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung von Herrn H. zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2016 - 17 P 14.2689
bei uns veröffentlicht am 15.03.2016
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob der Personalrat vom Dienststellenleiter im Rahmen der ersten Phase des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2015 - 17 P 13.2526
bei uns veröffentlicht am 09.03.2015
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Beteiligten zu 2 verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beteil
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 18 AE 17.1998
bei uns veröffentlicht am 16.10.2017
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren darüber, ob der Beteiligte, der Kommandeur des Vereinte Nationen Ausbildungszentrums Bundeswehr, i
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 17 P 17.778
bei uns veröffentlicht am 14.09.2017
Tenor
I. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antragstellers zu 4 eingestellt. Insoweit ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 20. Dezember 2016 wirkungslos geworden.
II. Die Beschwerde wird zurückgewies
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01180, 7 PE 17.01411
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
1. Der Feststellungsantrag wird abgewiesen.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Mitbestimmungsbedürftigk
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2014 - 17 P 14.559
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache (Anträge Nr. III und IV, vormals Nr. 2 und 3) für erledigt erklärt wurde. Insoweit wird Nr. 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Februar 20
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01350
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
Die am 7. und 8. Juli 2015 durchgeführte Wahl zum örtlichen Personalrat beim Sanitätsunterstützungszentrum Kümmersbruck wird hinsichtlich der Gruppe der Soldaten für ungültig erklärt.
Gründe
I.
Gegen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1732
bei uns veröffentlicht am 03.07.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die durch das ...-Institut für angewandte Innere Führung e.V. des Deutschen Bundeswehrverbandes angebotene Schulungsveranstaltung „Grunds
Arbeitsgericht München Beschluss, 18. Nov. 2015 - 9 BVGa 52/15
bei uns veröffentlicht am 18.11.2015
Tenor
1. Der Beteiligten zu 2) wird untersagt, die Nutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit zu verbieten, solange nicht der Antragsteller dem zugestimmt hat oder die Einigungsstelle die Zustimmung zwischen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 18 P 13.2491
bei uns veröffentlicht am 23.10.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 18 P 13.2490
bei uns veröffentlicht am 23.10.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1905
bei uns veröffentlicht am 03.07.2018
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Verwaltungsgericht Ansbach auf die Wahlanfechtung d
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 27. Juli 2017 - AN 7 P 17.996
bei uns veröffentlicht am 27.07.2017
Tenor
Es wird festgestellt, dass die durch das …-Institut … angebotene Schulungsveranstaltung „Erweiterte Grundschulung von Soldatenvertretern im Personalrat – Grundschulung Teil 2“ eine Grundschulun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - 18 P 16.2000
bei uns veröffentlicht am 04.07.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der beteiligte Dienststellenleiter das betriebliche Vorschlags
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2015 - 17 P 15.1316
bei uns veröffentlicht am 24.11.2015
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 2. Juni 2015 aufgehoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Aussetzung des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2017 - 17 PC 17.1238
bei uns veröffentlicht am 06.07.2017
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte, die Geschäftsführerin des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz, im Wege einer einstweilig
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2016 - AN 7 P 15.02536
bei uns veröffentlicht am 30.08.2016
Tenor
Die Anträge werden abgewiesen.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist das in einer Dienstvereinbarung zwischen Dienststellenleiter und Gesamtpersonalrat (im Folgenden: ...) geregelte betriebliche Vorschla
Arbeitsgericht Bamberg Beschluss, 13. Aug. 2015 - 4 BV 9/14
bei uns veröffentlicht am 13.08.2015
Tenor
Das Beschlussverfahren ist die zulässige Verfahrensart.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten um die Entfernung einer gegenüber der Vertrauensperson der Schwerbehinderten, Frau E. (Beteiligte zu 3; im F
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Feb. 2014 - 7 P 13.01847
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
Tenor
Das zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten zu 1) nach § 9 Abs. 2 BPersVG begründete Arbeitsverhältnis wird aufgelöst.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Weiterbeschäftigungsverlangen i.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Feb. 2014 - 7 P 13.01846
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
Tenor
Es wird festgestellt, dass nach Abschluss der Berufsausbildung der Beteiligten zu 1) beim Hauptzollamt ... zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten zu 1) kein gesetzliches Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 2 BPersVG begründet w
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16
bei uns veröffentlicht am 26.06.2018
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerden der zu 1. bis zu 4., zu 8. und zu 10. Beteiligten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - aufgehoben.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Juni 2018 - AN 7 P 18.00303
bei uns veröffentlicht am 19.06.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Kostentragungspflicht der Dienststelle für die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für die beim Verwaltungsge
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Juni 2018 - AN 7 P 18.00148
bei uns veröffentlicht am 19.06.2018
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung der Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Antragstellers bei der Einstellung der Mitarbeiter ...
rechtswidrig gewesen ist.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Juni 2018 - AN 7 P 17.02404
bei uns veröffentlicht am 19.06.2018
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung der Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Antragstellers bei der Einstellung der Mitarbeiter
...; ...; ...; ...; ...; ...; .
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Juni 2018 - 9 AZB 9/18
bei uns veröffentlicht am 12.06.2018
Tenor
1. Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2018 - 16 Ta 493/17 - wird zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Juni 2018 - 5 A 11924/17
bei uns veröffentlicht am 11.06.2018
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers und die Anschlussbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 8. März 2016 – 5 K 1244/15.MZ – werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16
bei uns veröffentlicht am 21.03.2018
Tenor
1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BV
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 60/16 (A)
bei uns veröffentlicht am 31.01.2018
Tenor
Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 722/16 (A)
bei uns veröffentlicht am 31.01.2018
Tenor
Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Jan. 2018 - 10 AZR 695/16 (A)
bei uns veröffentlicht am 31.01.2018
Tenor
Der Rechtsstreit wird nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. - Gewerkschaftlic
Arbeitsgericht Hamburg Beschluss, 06. Dez. 2017 - 28 BV 6/17
bei uns veröffentlicht am 06.12.2017
Tenor
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Gründe
I.
1
Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten des Antragstellers bei der Nutzung von sogenannten sozialen Netzwerken durch die Antragsgegnerin.
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Die Antr
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Okt. 2017 - 5 TaBV 9/17
bei uns veröffentlicht am 24.10.2017
Tenor
1. Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 16.03.2017 - 2 BV 67/16 - und der erweiterte Antrag werden zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelas
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Sept. 2017 - 10 ABR 42/16
bei uns veröffentlicht am 20.09.2017
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 7. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2015 - 4 BVL 1/15 - wird zurückgewiesen.
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Aug. 2017 - 1 BvR 1454/16
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschw
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Aug. 2017 - 1 BvR 571/16
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschw
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Aug. 2017 - 1 BvR 1504/16
bei uns veröffentlicht am 10.08.2017
Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschw
Bundesverfassungsgericht Urteil, 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16
bei uns veröffentlicht am 11.07.2017
Tenor
1. § 4a des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Tarifeinheit vom 3. Juli 2015 (Bundesgesetzblatt I Seite 1130) ist insoweit mit Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht ve
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16
bei uns veröffentlicht am 15.06.2017
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2016 - 22 Ta 1515/16 - aufgehoben.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Juni 2017 - 1 ABR 32/15
bei uns veröffentlicht am 07.06.2017
Tenor
1. Auf die Rechtsbeschwerde der zu 2. bis 4. beteiligten Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. Juli 2015 - 4 TaBV 32/13 - teilweise aufge
Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 26. Apr. 2017 - 6 TaBV 13/16
bei uns veröffentlicht am 26.04.2017
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. November 2016 – 9 BV 11/16 – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wie folgt abgeändert:
Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet
Die Freiwilligen wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelt die Einzelheiten zum...