Abgabenordnung - AO 1977 | § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten

(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

(2) Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen, der sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes bezieht, so haben die Beteiligten diesen Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Sie haben dabei alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein Beteiligter kann sich nicht darauf berufen, dass er Sachverhalte nicht aufklären oder Beweismittel nicht beschaffen kann, wenn er sich nach Lage des Falls bei der Gestaltung seiner Verhältnisse die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können.

(3) Ein Steuerpflichtiger hat über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Außensteuergesetzes Aufzeichnungen zu erstellen. Die Aufzeichnungspflicht umfasst neben der Darstellung der Geschäftsvorfälle (Sachverhaltsdokumentation) auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Fremdvergleichsgrundsatz beachtende Vereinbarung von Bedingungen, insbesondere Preisen (Verrechnungspreisen), sowie insbesondere Informationen zum Zeitpunkt der Verrechnungspreisbestimmung, zur verwendeten Verrechnungspreismethode und zu den verwendeten Fremdvergleichsdaten (Angemessenheitsdokumentation). Hat ein Steuerpflichtiger Aufzeichnungen im Sinne des Satzes 1 für ein Unternehmen zu erstellen, das Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist, so gehört zu den Aufzeichnungen auch ein Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung, es sei denn, der Umsatz des Unternehmens hat im vorangegangenen Wirtschaftsjahr weniger als 100 Millionen Euro betragen. Eine multinationale Unternehmensgruppe besteht aus mindestens zwei in verschiedenen Staaten ansässigen, im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes einander nahestehenden Unternehmen oder aus mindestens einem Unternehmen mit mindestens einer Betriebsstätte in einem anderen Staat. Zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen sind zeitnah Aufzeichnungen zu erstellen. Die Aufzeichnungen im Sinne dieses Absatzes sind auf Anforderung der Finanzbehörde zu ergänzen.

(4) Die Finanzbehörde kann jederzeit die Vorlage der Aufzeichnungen nach Absatz 3 verlangen; die Vorlage richtet sich nach § 97. Im Falle einer Außenprüfung sind die Aufzeichnungen ohne gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Aufzeichnungen sind jeweils innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anforderung oder nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen. In begründeten Einzelfällen kann die Vorlagefrist verlängert werden.

(5) Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen, wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Art, Inhalt und Umfang der nach den Absätzen 3 und 4 zu erstellenden Aufzeichnungen zu bestimmen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

16 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

16 Artikel zitieren .

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

06.10.2023

1. Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Schade

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -

23.06.2023

1.     Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Sc

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

22.07.2021

Während im Jahr 2021, im Vergleich zu 2020, die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland gesunken ist, mussten laut einer Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IHW),  im September diesen Jahres, 34 Prozent mehr Personen- und Kapitalgesellschaften Insolvenz anmelden, als im September 2021. Bereits im August 2022 war diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr hoch. Der Grund für den erheblichen Anstieg der Zahl der Firmenpleiten ist, zum einem die schwache Konjunktur und, zum anderen steigende Kosten. Schließlich sind nicht nur Privatverbraucher von der Energiekrise betroffen. Viele Unternehmen können nicht zukunftsorientiert planen; Investitionen werden auf nächstes Jahr verschoben – Man wolle „die Zeit abwarten“. Teilweile können Unternehmen die steigenden Produktionskosten schlicht nicht mehr tragen. Sie werden zahlungsunfähig.  Für dieses Jahr vermutet das IHW insgesamt einen Anstieg der Firmeninsolvenzen von 12 Prozent bis 14 Prozent. Auch wenn der drastische Anstieg nicht zuletzt auf die, im Vergleich zur ersten Jahreshälfe, niedrigen Insolvenzanträge zurückzuführen sein durfte, ist dieser Prozentsatz doch beunruhigend.  Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  

Steuerrecht: Keine nachträgliche Änderung des Steuerbescheides bei Verletzung der Ermittlungspflicht durch Finanzamt

02.05.2018

Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen nicht nachträglich ändern – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Erbschaftsteuer

Steuerrecht: Zur Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

07.02.2018

Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen setzt keinen Grundlagenbescheid der zuständigen Schulbehörde voraus, dass die Privatschule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereit – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

Steuerrecht: Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung

18.01.2018

Das Finanzamt ist bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht alleine deshalb zur Erhöhung des Gewinnes durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlages berechtigt, weil ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet hat – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Einkommensteuer

Steuerrecht: Berücksichtigung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Berechnung der Schwelleneinkünfte

12.10.2017

Die aufgrund der Günstigerprüfung erfassten Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 2Abs. 1 Nr. 5 EStG sind bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 € zu berücksichtigen.
Steuerrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Verwertung einer Steuerdaten-CD

14.03.2014

Bei der Anordnung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses ist eine solche Verwertung an dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu messen.
Steuerstrafrecht

Kindergeld: Zur Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

22.06.2012

zu den Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht, damit ein Sprachaufenthalt als Berufsausbildung anzusehen sind-BFH vom 15.03.12-Az:III R 58/08
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 76


(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von de

Einkommensteuergesetz - EStG | § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer


(1) Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. (2) Auf die Einkommensteuer werden angerechnet: 1. die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Einkommensteuer-Vorausza

Einkommensteuergesetz - EStG | § 48b Freistellungsbescheinigung


(1) 1Auf Antrag des Leistenden hat das für ihn zuständige Finanzamt, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist, eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Einkommensteuergesetz - EStG | § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3


(1) 1Der Steuerpflichtige kann in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 zweiter Halbsatz anzusetzenden Wert eines Wirtschaftsguts auf Antrag einen Ausgleichsposten bilden, soweit das Besteuerungs
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen


(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. (2) Zu schätzen ist insbesondere dann, we

Abgabenordnung - AO 1977 | § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen


(1) Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 beste

Abgabenordnung - AO 1977 | § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten


(1) Zur Sicherung der Besteuerung nach § 85 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Behörden und andere öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (§ 6 Absatz 1 bis 1c) verpflich
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Außensteuergesetz - AStG | § 1 Berichtigung von Einkünften


(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 97 Vorlage von Urkunden


(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des

Abgabenordnung - AO 1977 | § 328 Zwangsmittel


(1) Ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden. Für die Erzwingung von Sicherheiten gilt § 336. Vo

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

314 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Juni 2021 - 5 K 1996/19

bei uns veröffentlicht am 31.05.2022

Der Kläger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 2017 Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Streitgegenständlich ist vorliegend, ob die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steu

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2011 - IX ZR 193/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 193/10 Verkündet am: 13. Oktober 2011 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 328, 675,

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2002 - 5 StR 540/01

bei uns veröffentlicht am 23.01.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja AO 1970 §§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 393 Abs. 1 Die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommenund Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum wird suspendiert, wenn dem St

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja AO § 371, § 393 Abs. 1 1. Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO 2. Verstoß gegen Bele

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2009 - 1 StR 479/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 479/08 vom 17. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _______________________________ AO § 153 Abs. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2 1. Eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach §

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2005 - 5 StR 191/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja AO § 393 Abs. 1 Bei Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens rechtfertigt das Zwangsmittelverbot (nemo tenetur se ipsum accusare) nicht, die Abgabe von Steuererklärungen für nachfolgende Beste

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2005 - 5 StR 271/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

5 StR 271/04 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Januar 2005 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Januar 2005, an der t

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2004 - 5 StR 139/03

bei uns veröffentlicht am 05.05.2004

5 StR 139/03 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 5. Mai 2004 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 4. und 5. Mai 2004, an der teilgenommen ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2004 - 5 StR 299/03

bei uns veröffentlicht am 11.11.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB § 266 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 2, § 344 Abs. 2 Satz 2; AO § 370 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; IRG § 72 1. Zulässigkeit der Verwertung von Unterlagen, die im Wege der Rechtshilfe in der Schw

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2000 - 5 StR 570/99

bei uns veröffentlicht am 23.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 570/99 URTEIL vom 23. Februar 2000 in der Strafsache gegen wegen Betruges u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. Februar 2000, an der teilgenommen haben: Vorsitzende R

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2008 - 5 StR 156/08

bei uns veröffentlicht am 11.07.2008

5 StR 156/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 10. und 11. Juli 2008, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2010 - 1 StR 275/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 275/10 vom 14. Dezember 2010 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gem

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2006 - IX ZB 29/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 29/04 vom 12. Januar 2006 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2 a) Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommenst

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Sept. 2003 - 5 StR 253/03

bei uns veröffentlicht am 11.09.2003

5 StR 253/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. September 2003 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. September 2003 beschlossen : 1. Das Verfahren wird mit Zustimmung des Gene

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Okt. 2018 - M 10 S 18.4681

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.634,94 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 29. Juni 2016 - 5 K 1753/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 5 K 1753/15 Im Namen des Volkes Urteil BFH In dem Rechtsstreit A. Klägerin Gegen … Beklagter

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. März 2019 - 4 K 268/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2016 - 4 K 1902/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 1902/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Klägerin Prozessbev.: Steuerberatung B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 13. Juli 2016 - 5 K 19/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 5 K 19/16 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit … Kläger gegen … Beklagter

Finanzgericht München Urteil, 09. Dez. 2014 - 6 K 2338/11

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tatbestand I. Streitig ist im Veranlagungszeitraum 2009 (Streitjahr) die Ermittlung der Höhe der privaten Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kfz). Der Kläger betreibt eine Vermittlung von Immobilien und bezieht hieraus Eink

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 3069/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob das Finanzamt die Betriebseinnahmen im Schätzungswege erhöhen durfte. Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Dezember 1990 gegründet und am 8.Januar 1991 ins Handelsregister des Amtsgeric

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2016 - 3 K 661/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tatbestand Die Kläger sind Ehegatten, die in allen Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als angestellter Geschäftsführer und Personalscout Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit 2010 erzielt

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Okt. 2015 - 5 K 456/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 5 K 456/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1. A1. 2. A2. - Kläger - Prozessbev.: zu 1-2: Rechtsanwalt B. gegen Finanzamt ... - Beklagter -

Finanzgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - 10 K 3036/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor 1. Die Aufforderung des Beklagten zur Vorlage von Unterlagen vom 9. Mai 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2015 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 B 14.2771

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Mai 2016 - 4 BV 14.2325

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - M 10 K 14.3975

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom ... November 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom ... Juli 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Re

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2016 - 4 ZB 16.1583

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 2.849,37 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 4 CS 15.2488

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.417,46 € festgesetzt. Gründe

Finanzgericht München Beschluss, 09. Dez. 2015 - 7 V 2743/15

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tatbestand I. Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde mit notarieller Urkunde vom 5. Juli 2012 errichtet und am 24. September 2012 im Handelsregister eingetragen. Der Gegenstand des Unternehmens is

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Juli 2015 - 3 K 1729/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1729/13 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Einkommensteuer 2007, 2008, 2009 und 2010 hat der 3

Finanzgericht München Urteil, 01. Juni 2015 - 10 K 1123/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist der Abzug von Aufwendungen an nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a des Einkommen

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 18. Nov. 2014 - 7 K 543/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 7 K 543/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1. A1. 2. A2. A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbev. zu 1-2: B. gegen Finanzamt E. - Bekla

Finanzgericht München Urteil, 26. Jan. 2015 - 7 K 1650/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor 1. Die Körperschaftsteuerbescheide 2001 -2005, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2001 bis 31.12.2005, die Gewerbesteuermessbetragsbescheide 2001 und 2002

Finanzgericht München Urteil, 04. Dez. 2014 - 9 K 1932/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tatbestand Streitig ist, ob die Klägerin Anspruch auf Kindergeld für das Kind T, geboren am …, für die Zeit von Februar 2007 bis einschließlich Juli 2010 und das Kind N, geboren am …, für die Zeit von Februar 2007 bis ei

Finanzgericht München Urteil, 15. Dez. 2014 - 7 K 2242/12

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob im Zeitpunkt der Veräußerung von Waldteilflächen ein forstwirtschaftlicher Betrieb vorgelegen h

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Dez. 2015 - B 4 K 14.249

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 4 K 14.249 Im Namen des Volkes Urteil 02.12.2015 4. Kammer gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets - Nr. 1111 99 Hau

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Jan. 2017 - M 10 K 16.1328

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Das Verfahren der Klägerin zu 2) wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage des Klägers zu 1) abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten ihrer Verfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vo

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Jan. 2017 - 5 K 368/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte zutreffend Hinterziehungszinsen wegen der Hinterziehung von Einkommenst

Finanzgericht München Urteil, 29. Aug. 2016 - 7 K 402/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Gewerbesteuer für das Jahr 2013. Der Kläger war im Streitjahr 2013 al

Finanzgericht München Urteil, 29. Aug. 2016 - 7 K 404/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Die Kläger sind verheiratet und w

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Aug. 2016 - B 4 K 15.539

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen teilweisen Grun

Finanzgericht München Beschluss, 12. Jan. 2016 - 2 V 2822/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe Streitig sind im Einspruchsverfahren der Antragsteller (Ast) gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 20

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2018 - 7 K 52/16

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor 1. Die Haftungssummen werden unter Änderung der Haftungsbescheide vom 23. Januar 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. November 2015 auf 7.483,03 € (IV/2001), 6.700,77 € (2002), 10.227,37 € (2003

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2018 - 7 K 50/16

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor 1. Die Haftungssummen werden unter Änderung der Haftungsbescheide vom 23. Januar 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. November 2015 auf 213.553,57 € (IV/2000), 260.832,59 € (2001), 6.700,77 € (2

Finanzgericht München Beschluss, 02. Nov. 2018 - 2 V 2082/18

bei uns veröffentlicht am 02.11.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig sind im Einspruchsverfahren der Antragsteller (ASt) die Werthaltigkeit der Restforderu

Finanzgericht München Urteil, 08. Sept. 2017 - 7 K 732/17

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2013 und der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2013 jeweils vom 19. April 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 20. April 2017 werden mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Juni 2016 - B 4 K 15.845

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um Grundsteuererlass für das A

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Feb. 2018 - B 4 K 17.173

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um Grundsteuerlass für d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 BV 16.1970

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Referenzen

(1) Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie...
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur Vorlage...