Abgabenordnung - AO 1977 | § 85 Besteuerungsgrundsätze

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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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22/11/2017 09:48

Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist auch dann fristwahrend, wenn er bei einem unzuständigen Finanzamt erfolgt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
SubjectsSteuerrecht
02/04/2015 11:54

Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile an die in der GmbH beschäftigte Ehefrau ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durchgeführt wurde.
02/05/2012 09:31

GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
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(1) Zur Sicherung der Besteuerung nach § 85 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Behörden und andere öffentliche Stellen einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (§ 6 Absatz 1 bis 1c) verpflich
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published on 27/10/2022 15:52

Den GmbH-Geschäftsführer trifft die gesetzliche Pflicht zur Abführung der einbehaltenen und angemeldeten Lohnsteuern zu den vorgeschriebenen Fälligkeitszeitpunkten. Die Nichtabführung stellt regelmäßig eine - zumin
published on 21/11/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 391/12 vom 21. November 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 beschlossen : Die Revisionen der Angeklagten gegen
published on 17/03/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 479/08 vom 17. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _______________________________ AO § 153 Abs. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2 1. Eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach §
published on 06/03/2019 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef
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