Abgabenordnung - AO 1977 | § 85 Besteuerungsgrundsätze
Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.
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Referenzen - Gesetze
§ 85 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 85 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im AO 1977.
Anzeigen >AO 1977 | § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten
(1) Zur Sicherung der Besteuerung nach § 85 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichten,
1. den Finanzbehörden...
Referenzen - Urteile
96 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 85 AO 1977.
Anzeigen >Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Sept. 2015 - M 10 S 15.3861
09.09.2015
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Tenor
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I.Die Anträge werden abgelehnt.
II.Die Antragsteller haben die Verfahrenskosten gesamtschuldnerisch zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 1.245,775 Euro festgesetzt.
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Gründe
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I.
Die Beteiligten streiten über die..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2012 - 1 StR 391/12
21.11.2012
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
1 StR 391/12
vom
21. November 2012
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
4.
wegen Steuerhinterziehung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 beschlossen
:
D
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2009 - 1 StR 479/08
17.03.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
1 StR 479/08
vom
17. März 2009
Nachschlagewerk: ja
BGHSt: ja
Veröffentlichung: ja
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AO § 153 Abs. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2
1. Eine steuerrechtliche Anzeige-
Anzeigen >Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. März 2019 - 4 K 268/17
06.03.2019
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Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
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Tatbestand
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Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgeforderte