Abgabenordnung - AO 1977 | § 73 Haftung bei Organschaft
Eine Organgesellschaft haftet für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Haftet eine Organgesellschaft, die selbst Organträger ist, nach Satz 1, haften ihre Organgesellschaften neben ihr ebenfalls nach Satz 1. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich.
Anwälte | § 1361a BGB
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 1361a BGB
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3 Artikel zitieren § 1361a BGB.
Steuerrecht: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
21.02.2018
Die Zahlung eines überhöhten Mietzinses oder Kaufpreises durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine Schenkung darstellt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Insolvenzrecht: Beendigung der Organschaft mit Insolvenzeröffnung?
05.06.2014
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesfinanzhof (BFH) ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im Insolvenzfall geäußert.
Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung der Zahlung der Organgesellschaft auf die Steuerschuld des Organträgers
16.12.2009
Rechtsanwalt für Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze | § 1361a BGB
§ 1361a BGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 1361a BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.
Abgabenordnung - AO 1977 | § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide
(1) Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Anfechtung wegen Ansprüchen
29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1361a BGB.
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZR 86/11
bei uns veröffentlicht am 19.07.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 86/11 vom 19. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer un
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2014 - IX ZR 96/13
bei uns veröffentlicht am 20.02.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 96/13 vom 20. Februar 2014 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Möhring am 20. Februar 2014 besc
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2012 - IX ZR 2/11
bei uns veröffentlicht am 19.01.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 2/11 Verkündet am: 19. Januar 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 131; AO §§ 73,
Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2001 - II ZR 88/99
bei uns veröffentlicht am 08.01.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 88/99 Verkündet am: 8. Januar 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GmbHG
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2013 - II ZR 91/11
bei uns veröffentlicht am 29.01.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 91/11 Verkündet am: 29. Januar 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2003 - II ZR 202/01
bei uns veröffentlicht am 01.12.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 202/01 Verkündet am: 1. Dezember 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Apr. 2019 - 5 K 235/17
bei uns veröffentlicht am 04.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Tatbestand
Streitig ist, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht nach § 73 AO als Organgesellschaft für Steuerschulden des
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2018 - IX ZR 88/17
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 88/17 Verkündet am: 12. April 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1 Satz 1
Bundesfinanzhof Urteil, 31. Mai 2017 - I R 54/15
bei uns veröffentlicht am 31.05.2017
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2015 16 K 932/12 H(K), die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Februar 2012 sowie der Ha
Bundesfinanzhof Urteil, 15. Dez. 2016 - V R 14/16
bei uns veröffentlicht am 15.12.2016
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Februar 2016 6 K 2013/12 und der geänderte Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid Mai 2012 vom 5. Juli 2012,
Finanzgericht Münster Urteil, 04. Aug. 2016 - 9 K 3999/13 K,G
bei uns veröffentlicht am 04.08.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
1T a t b e s t a n d
2Streitig ist, ob Haftungsschulden der Klägerin aufgrund einer Inanspruchnahme gemäß § 73 der Abgabenordnung (AO) für
Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - I R 85/13
bei uns veröffentlicht am 25.11.2015
Tenor
Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2013 12 K 1831/11 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2015 - IX ZR 123/13
bei uns veröffentlicht am 29.10.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 123/13 Verkündet am: 29. Oktober 2015 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 134 Abs. 1
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2015 - 16 K 932/12 H(K)
bei uns veröffentlicht am 19.02.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
1T a t b e s t a n d :
2Die Beteiligten streiten darüber, ob der vom Beklagten (Finanzamt --FA--) auf § 191 i.V.m. § 73 sowie § 45 Abs. 1 de
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. Nov. 2014 - 2 K 2582/13
bei uns veröffentlicht am 07.11.2014
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 30. April 2013 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Juni 2014 - L 7 AS 357/13 B
bei uns veröffentlicht am 04.06.2014
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 23.01.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin C aus N beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
Bundesfinanzhof Beschluss, 19. März 2014 - V B 14/14
bei uns veröffentlicht am 19.03.2014
Tatbestand
1
I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist Unternehmerin. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Antragstellerin war A,
Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Jan. 2014 - L 7 AS 448/13 B
bei uns veröffentlicht am 29.01.2014
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.02.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C aus C beigeordnet.
1Gründe:
2Die zulässige Beschwerde
Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Jan. 2014 - L 7 AS 711/13 B
bei uns veröffentlicht am 29.01.2014
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 10.04.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus N beigeordnet.
1Gründe:
2Die zulässige Beschw
Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2013 - V R 5/12
bei uns veröffentlicht am 19.12.2013
Tatbestand
1
I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Umsatzsteuer-Änderungsbescheids 1992 vom 30. Mai 2005, mit dem der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt IV --F
Oberlandesgericht Köln Urteil, 27. Nov. 2013 - 2 U 6/13
bei uns veröffentlicht am 27.11.2013
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 12 O 10/11, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil sowie das vorgenannte U
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. Okt. 2013 - 12 K 1831/11 AO
bei uns veröffentlicht am 18.10.2013
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen.
1G r ü n d e2Die Klägerin des vorliegenden Verfahrens wurde im Jahre 19 von der X-AG in der Rechtsform einer Gmb
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Aug. 2013 - 27 U 39/13
bei uns veröffentlicht am 29.08.2013
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Februar 2013 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger dar
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Mai 2013 - 6 K 1146/12
bei uns veröffentlicht am 30.05.2013
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Klägerin ist im Mai 1991 von H. A. mit einem Anteil am Stammkapital von 98 vom Hundert und seiner Ehef
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Mai 2013 - 6 V 463/13
bei uns veröffentlicht am 27.05.2013
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Tatbestand
1
I. Die Antragstellerin ist im Mai 1991 von H. A. mit einem Anteil am Stammkapital von 98 vom Hundert und seiner Ehefrau mit einem
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Aug. 2012 - 3 K 1201/11
bei uns veröffentlicht am 15.08.2012
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.
2
Der Beklagte änderte mit Bescheiden vom 30. Januar 2009 gegenüber dem Kläger die Umsatzsteuerfestsetzungen für 2004 und 2005. Hierbei berücksichtigte er
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Aug. 2012 - 3 K 480/11
bei uns veröffentlicht am 15.08.2012
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.
2
Der Beklagte änderte mit Bescheiden vom 30. Januar 2009 gegenüber dem Kläger die Umsatzsteuerfestsetzungen für 2004 und 2005. Hierbei berücksichtigte er
Bundesfinanzhof Urteil, 14. März 2012 - XI R 28/09
bei uns veröffentlicht am 14.03.2012
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine im Jahr 1975 von den Gesellschaftern A und B gegründete, inzwischen aufgelöste und ohne Liquidation b
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Nov. 2006 - 12 U 32/06
bei uns veröffentlicht am 21.11.2006
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 31.01.2006 - 5 O 519/04
a b g e ä n d e r t:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten