Abgabenordnung - AO 1977 | § 73 Haftung bei Organschaft
Eine Organgesellschaft haftet für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Haftet eine Organgesellschaft, die selbst Organträger ist, nach Satz 1, haften ihre Organgesellschaften neben ihr ebenfalls nach Satz 1. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Gesetze
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Anzeigen >AOEG 1977 | § 11 Haftung
(1) Die Vorschriften der §§ 69 bis 76 und 191 Abs. 3 bis 5 der Abgabenordnung sind anzuwenden, wenn der haftungsbegründende Tatbestand nach dem 31. Dezember 1976 verwirklicht worden ist.
(2) Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Haftung sind.
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Anzeigen >AO 1977 | § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide
(1) Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Anfechtung wegen Ansprüchen
Referenzen - Urteile
27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZR 86/11
19.07.2012
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZR 86/11
vom
19. Juli 2012
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2012 - IX ZR 2/11
19.01.2012
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 2/11
Verkündet am:
19. Januar 2012
Kluckow
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
Ins
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2019 - 1 StR 208/19
05.06.2019
BGHSt: nein
BGHR: ja
Nachschlagewerk: ja
Veröffentlichung: ja
StGB § 73 Abs. 1, § 73c; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; UStG § 14c
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung
kommt eine Einziehung des Wertes von Taterträgen..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2014 - IX ZR 96/13
20.02.2014
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZR 96/13
vom
20. Februar 2014
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Vill,
Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin Möhr