Abgabenordnung - AO 1977 | § 45 Gesamtrechtsnachfolge
(1) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder.
(2) Erben haben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Vorschriften, durch die eine steuerrechtliche Haftung der Erben begründet wird, bleiben unberührt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Referenzen - Gesetze
§ 45 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 45 AO 1977 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >StrbEG | § 2 Absehen von Steuerfestsetzung
(1) Im Fall einer strafbefreienden Erklärung nach § 1 Abs. 1 werden die auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf das Kapitalvermögen entfallenden Steuern für Veranlagungszeiträume vor 1986 nicht festgesetzt, wenn insoweit nach § 1...
Referenzen - Urteile
58 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 45 AO 1977.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06
24.05.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 8/06
Verkündet am:
24. Mai 2007
Preuß
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
InsO §
Anzeigen >Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 17. Apr. 2018 - RO 11 K 17.862
17.04.2018
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Tenor
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Der Antrag auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
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Gründe
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I.
Die Klägerin und Antragstellerin in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt di
Anzeigen >Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 17. Apr. 2018 - RO 11 K 17.877
17.04.2018
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Tenor
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Der Antrag auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
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Gründe
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I.
Die Klägerin und Antragstellerin in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt di
Anzeigen >Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 17. Apr. 2018 - RO 11 K 17.876
17.04.2018
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Tenor
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Der Antrag auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
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Gründe
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I.
Die Klägerin und Antragstellerin in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt di