Abgabenordnung - AO 1977 | § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern

Abgabenordnung - AO 1977 | § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Für die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union und Verbrauchsteuern ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz die Steuer knüpft.

(2) Örtlich zuständig ist ferner das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus der Steuerpflichtige sein Unternehmen betreibt. Wird das Unternehmen von einem nicht zum Geltungsbereich des Gesetzes gehörenden Ort aus betrieben, so ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der Unternehmer seine Umsätze im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend bewirkt.

(3) Werden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union und Verbrauchsteuern im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit geschuldet, so ist auch das Hauptzollamt örtlich zuständig, das für die Strafsache oder die Bußgeldsache zuständig ist.

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published on 12/11/2015 00:00

Tatbestand 1 A. Der Beklagte und Erinnerungsführer (Hauptzollamt -HZA-) verlangt die Festsetzung von außergerichtlichen Kosten in Gestalt von Rechtsanwaltskosten. I. 2 Nach einer entsprechenden Steueranmeldung der Klägerin berechnete d
published on 14/07/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. Mai 2015  12 K 1774/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 19/12/2014 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob das Vermischen von Fettalkoholen, die die Klägerin aus dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren als zugelassener Empfänger übernommen hatte, mit im Zollverfahren der aktiven Veredelung befin
published on 27/01/2014 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Mit Schreiben vom 29.12.2010, dort eingegangen am 30.12.2010, beantragte d
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