Abgabenordnung - AO 1977 | § 223 (weggefallen)
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(1) Das Gericht gibt der Finanzbehörde Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind. Dies gilt auch, wenn das Gericht erwägt, das Verfahren einzustellen. Der Termin zur Hauptverhandlun
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published on 12/04/2018 00:00
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Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
1
Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 9.782,00 €.
published on 13/02/2014 00:00
1. Der Bescheid der Beklagten vom 16. Oktober 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 29. April 2013 wird aufgehoben, soweit darin eine Hundesteuer festgesetzt wird, die den Be
published on 14/05/2013 00:00
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Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
D
published on 22/12/2010 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 9. Oktober 2008 – 8 B 257/08 – zu Ziffer 1. geändert:
Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 A 762/04 wird hinsichtlich der die Veranlagungsjahre
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