Abgabenordnung - AO 1977 | § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

(1) Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) sind die Steuerbescheide, die Steuervergütungsbescheide, die Haftungsbescheide und die Verwaltungsakte, durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt werden; bei den Säumniszuschlägen genügt die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands (§ 240). Die Steueranmeldungen (§ 168) stehen den Steuerbescheiden gleich.

(2) Über Streitigkeiten, die die Verwirklichung der Ansprüche im Sinne des Absatzes 1 betreffen, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid. Dies gilt auch, wenn die Streitigkeit einen Erstattungsanspruch (§ 37 Abs. 2) betrifft.

(3) Wird eine Anrechnungsverfügung oder ein Abrechnungsbescheid auf Grund eines Rechtsbehelfs oder auf Antrag des Steuerpflichtigen oder eines Dritten zurückgenommen und in dessen Folge ein für ihn günstigerer Verwaltungsakt erlassen, können nachträglich gegenüber dem Steuerpflichtigen oder einer anderen Person die entsprechenden steuerlichen Folgerungen gezogen werden. § 174 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.

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Steuerrecht: Zum Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen

06.06.2017

Zwischen negativen Einkünften aus Kapitalvermögen, das der Abgeltungsteuer unterliegt, und positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, das dem persönlichen Steuersatz unterliegt, kann eine Verrechnung erfolgen.
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

20.10.2011

Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
Insolvenzrecht

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis


(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregel

Abgabenordnung - AO 1977 | § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen


(1) Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuhe

Abgabenordnung - AO 1977 | § 168 Wirkung einer Steueranmeldung


Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, so gilt Satz 1 erst, wenn die Finanzbehörde z

Abgabenordnung - AO 1977 | § 240 Säumniszuschläge


(1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten d

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 66/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2007 - IX ZB 14/07

bei uns veröffentlicht am 25.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 14/07 vom 25. Oktober 2007 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 4c Nr. 2 Für die Entscheidung, ob die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens widerrufen werd

Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2009 - IX ZR 173/05

bei uns veröffentlicht am 05.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 173/05 Verkündet am: 5. März 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Bundesgerichtshof Urteil, 05. März 2009 - IX ZR 172/05

bei uns veröffentlicht am 05.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 172/05 Verkündet am: 5. März 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StBerG § 68 a.F

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2002 - 5 StR 97/02

bei uns veröffentlicht am 27.09.2002

5 StR 97/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 27. September 2002 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 26. und 27. September 2002, an de

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 222/06 Verkündet am: 29. Mai 2008 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Sept. 2006 - IX ZR 89/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 89/05 Verkündet am: 21. September 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 94 ff BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2010 - IX ZB 156/08

bei uns veröffentlicht am 08.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 156/08 vom 8. Juni 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 4a Abs. 1 Bei der Beurteilung, ob das Schuldnervermögen zur Kostendeckung ausreicht, können auch Steu

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2012 - VII ZR 189/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 189/10 Verkündet am: 6. Dezember 2012 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - 12 K 715/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet; ihr werden auch keine Kosten auferlegt. 3. Die Revision wird zugelasse

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2014 - 4 B 14.435

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. August 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, durch Abrechnungsbescheid festzustellen, dass der Klägerin wegen gezahlter Grundsteuer für die Jahre 2005 bis

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Mai 2019 - 3 K 193/19

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Festsetzung von Kindergeld für das Kind K für

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Nov. 2015 - M 10 K 14.4662

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 01. Sept. 2017 - 2 K 851/16

bei uns veröffentlicht am 01.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, inwiefern in den Streitjahren 2007 bis 2010 die Ausgangsumsätze der Klägerin steuerpfli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2016 - 20 CS 16.1469

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. Juni 2016 wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Der Streitwert für das Bes

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. März 2015 - AN 3 K 13.01480

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.Das Urteil ist insoweit gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatb

Finanzgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 18. Juli 2018 - 2 K 1311/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Der Abrechnungsbescheid über Umsatzsteuer 2013 vom 27.03.2015 und die Einspruchsentscheidung werden geändert und ein Guthaben des Klägers von 1.053,13 € festgestellt. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Finanzgericht München Urteil, 24. Apr. 2018 - 2 K 3072/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor 1. Unter Änderung des Abrechnungsbescheids vom 2. November 2015 und der Einspruchsentscheidung vom 19. Oktober 2016 wird festgestellt, dass ein Erstattungsanspruch zugunsten der Klägerin in Höhe von 4.158 € besteht. Im Üb

Finanzgericht München Urteil, 29. Juni 2015 - 7 K 3310/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 3310/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Kindergeldberechtigung, Weiterleitung In der Streitsache wegen Kindergeld Rückforderung Kindergeld hat der 7. Senat des F

Finanzgericht München Urteil, 16. Feb. 2018 - 8 K 2196/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob hinsichtlich der vom Beklagten (Finanzamt) mit Einko

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2016 - M 10 K 15.1278

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2014 - 20 C 14.673

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7. März 2014 wird aufgehoben. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für da

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 10 K 13.3190

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 10 K 13.3189

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Finanzgericht München Beschluss, 12. Jan. 2016 - 2 V 2822/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe Streitig sind im Einspruchsverfahren der Antragsteller (Ast) gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 20

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Sept. 2016 - 2 K 514/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob dem Kläger die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 und 2005 zu erstatten ist. Der Klä

Finanzgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - 1 K 1080/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt zu Recht Guthaben aus den

Finanzgericht München Urteil, 17. Juni 2014 - 10 K 56/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Rückforderung von Kindergeld wegen Doppelbezugs. I.

Finanzgericht München Beschluss, 04. Feb. 2014 - 5 V 3538/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tatbestand I. Der verheiratete Antragsteller lebt von seiner Ehefrau getrennt. Die gemeinsamen Kinder A, geb. am ..

Finanzgericht München Urteil, 07. Mai 2014 - 9 K 2072/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Abrechnungsbescheids zur Einkommensteuer 2007 vom 23. Februar 2009 und der Einspruchsentscheidung vom 20. Juni 2013 wird dem Kläger ein Erstattungsanspruch i.H.v. 5.943,69 € wegen Einkommensteuer 2007 und

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2014 - 4 K 863/10

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Streitig ist vornehmlich ein Erlass von Säumniszuschlägen. Einen Teilerlass von Einkommensteuer 1981 bi

Finanzgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - 1 K 1080/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt zu Recht Guthaben aus den

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 14 K 2822/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Die Stromsteuer für das Kalenderjahr 2007 wird unter Änderung des Steuerbescheids vom 23. Dezember 2010 und der Steueränderungsbescheide vom 6. März 2012, 15. Oktober 2012 und 29. August 2013 und der Einspruchsentscheidung vom selb

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2018 - VII R 13/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. März 2017  13 K 178/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2018 - V R 49/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Oktober 2017  14 K 344/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Sept. 2018 - 7 B 6/18

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Gründe I 1 Die Kläger klagen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz No

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Sept. 2018 - 7 B 7/18

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Gründe I 1 Die Kläger klagen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz No

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Aug. 2018 - 4 A 339/18 SN

bei uns veröffentlicht am 10.08.2018

Tenor Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Der Abgabenbescheid des Beklagten über Abfallgebühren vom 26. Januar 2018, Kundennummer: 68101184001, und sein Widerspruchsbescheid

Finanzgericht München Urteil, 26. Juli 2018 - 7 K 2005/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor 1. Der Abrechnungsbescheid vom 26. Januar 2017 und die hierzu erlassene Einspruchsentscheidung vom 7. Juli 2017 werden mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Beklagte verpflichtet ist, einen neuen Abrechnungsbescheid zu erteilen.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2018 - 5 K 239/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger zu Recht auf Grund des Duldungsbescheides vom 08.04.2014 wegen Steuerschuld

Finanzgericht München Urteil, 19. Juli 2018 - 13 K 629/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Materiell streitig ist im anhängigen Rechtsstreit die Rechtmäßigkeit e

Finanzgericht Nürnberg GeB, 18. Juli 2018 - 2 K 1311/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Der Abrechnungsbescheid über Umsatzsteuer 2013 vom 27.03.2015 und die Einspruchsentscheidung werden geändert und ein Guthaben des Klägers von 1.053,13 € festgestellt. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kos

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Mai 2018 - VII B 112/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 6. Juni 2017  13 K 756/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Apr. 2018 - 6 A 11905/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung seitens des K

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 05. Apr. 2018 - 3 A 619/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tenor 1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 8. September 2011 aufgehoben. Ebenfalls unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin den Betrag von 358.700,00 EUR zzgl. 5 Proz

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. März 2018 - 3 K 1997/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Der Duldungsbescheid vom 31. August 2016 und die Einspruchsentscheidung vom 3. August 2017 werden aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kos

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Jan. 2018 - 5 K 1955/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist die Wirksamkeit einer Aufrechnung. 2 Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht die

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2018 - 6 K 1405/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob der im Juli 1961 geborene Kläger als französischer Grenzgänger einen Anspruch auf Erteilung eines B

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Dez. 2017 - 5 K 703/11

bei uns veröffentlicht am 15.12.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) zu Recht einen doppelt ausgezahlten Erstattungs(teil)betrag aus der Einkommensteuerfestsetzung

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(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten...
(1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro...
Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, so gilt Satz 1 erst, wenn die Finanzbehörde zustimmt. Die...
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(1) Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu...