Abgabenordnung - AO 1977 | § 16 Sachliche Zuständigkeit

Abgabenordnung - AO 1977 | § 16 Sachliche Zuständigkeit
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.

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published on 06/04/2017 00:00

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2015  1 K 213/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 19/01/2017 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2015  3 K 3006/15 aufgehoben.
published on 05/04/2016 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung, insbesondere darüber, ob der Beklagte sachlich zuständig ist. 2 Die Klägerin wurde am ... gegründet. Sitz der Klägerin ist Hamburg. Der Ort ihrer Geschäfts
published on 08/03/2016 00:00

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Der am 00.00.2003 geborene Sohn H.      der Kläger besuchte in den Schuljahren 2009/2010 sowie 2010/2011 die N.      -von-U.     -Grundschule in N1.. Mit Bescheid
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