Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 52 Verbot der Selbstbedienung

(1) Arzneimittel dürfen nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel, die

1.
im Reisegewerbe abgegeben werden dürfen,
2.
zur Verhütung der Schwangerschaft oder von Geschlechtskrankheiten bestimmt und zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind,
3.
(weggefallen)
4.
ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel oder
5.
Sauerstoff sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 dürfen Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, durch andere Formen der Selbstbedienung als Automaten in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Person, die die Sachkenntnis nach § 50 besitzt, zur Verfügung steht.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Apothekenbetriebsordnung - ApoBetrO 1987 | § 17 Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten


(1) Arzneimittel dürfen nur von zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigten Betrieben erworben werden. (1a) Arzneimittel dürfen, außer im Falle des § 11a des Apothekengesetzes und des Absatzes 2a, nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr g
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 97 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in1.§ 96 Nummer 1 bis 5b, 7 bis 18e oder Nummer 19 oder2.§ 96 Nummer 6, 20 oder Nummer 21bezeichnete Handlung fahrlässig begeht. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 8 A
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 50 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln


(1) Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unterneh

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Köln Urteil, 06. Nov. 2014 - 31 O 135/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 02. Sept. 2014 - 7 K 4739/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 09.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.07.2012 verpflichtet, die Arzneimittelbezeichnung im Zulassung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Okt. 2012 - 3 C 25/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine apothekenrechtliche Ordnungsverfügung, mit der ihm der Beklagte aufgegeben hat, den Verkauf von apothekenpflichtigen Arzne

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 3 C 31/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist selbständiger Apotheker. Seit Oktober 2007 betreibt er an seiner Apotheke in Mannheim einen Apothekenkommissionierungsautomaten der Firma Row

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 3 C 30/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist selbständiger Apotheker. Seit April 2007 betreibt er an einer Filiale seiner Apotheke in Osthofen einen Apothekenkommissionierungsautomaten d

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 02. Sept. 2008 - 11 K 4331/07

bei uns veröffentlicht am 02.09.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung des in seiner Apotheke installierten Row

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Okt. 2006 - 4 K 2196/06

bei uns veröffentlicht am 19.10.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Die Klägerin ist ein Pharmagroßhandelsunternehmen mit Sitz in Z./Schweiz. Sie ist durc

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(1) Einzelhandel außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, darf nur betrieben werden, wenn der Unternehmer, eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der...