Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 1 Zweck des Gesetzes
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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln Inhaltsverzeichnis
Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
31/03/2016 11:50
Das Land Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, einem Beamten, der an einer Laktoseintoleranz mit Krankheitswert leidet, Beihilfe zu seinen Aufwendungen zu gewähren - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
11/07/2012 15:13
Bereitstellen von Medikamente zusammen mit einer Rechnung einer ungarischen Apotheke ist kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot-BGH vom 12.01.12-Az:I ZR 211/10
31/01/2011 19:46
Die von der Rechtsprechung e
SubjectsArzt- und Medizinstrafrecht
31/01/2011 19:43
Das unerlaubte Herstellen eines Arzneimittels ist bereits mit dem Anfertigen eines Vor- oder Zwischenprodukts vollendet - BGH vom 03.12.1997 - Az: 2 StR 270/97 - Anwalt für Arzt- und Medizinstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsArzt- und Medizinstrafrecht
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published on 12/01/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 211/10 Verkündet am: 12.Januar 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 12/04/2011 00:00
5 StR 463/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. April 2011 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen unerlaubten Großhandels mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. April 2011 beschl
published on 08/12/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 277/09 vom 8. Dezember 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja _______________________ ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n.F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr
published on 10/03/2016 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die am ... 196
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