Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Mai 2015 - 6 W 29/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0506.6W29.15.00
published on 06/05/2015 00:00
Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. Mai 2015 - 6 W 29/15
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Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 27.02.2015 – 84 O 61/14 SH I – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.


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(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vo
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published on 24/04/2015 00:00

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2014 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -  81 O 72/14 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.               Dieses Urteil
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published on 16/06/2016 00:00

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, in welcher Art und welchem Umfang der Beklagte die nachfolgend eingeblendeten Lichtbilder                             ohne ausdrückliche Genehmigung der Klägerin öff
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Annotations

(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat.

(2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, das sie in einem früheren Rechtszug geltend zu machen imstande war.

(3) (weggefallen)