BVERFG 2 BvR 740/10

ECLI:ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110920.2bvr074010
bei uns veröffentlicht am20.09.2011

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 08. Mai 2013 - 4 K 1419/11

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 02.07.2010 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29.10.2010 werden aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürg

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 30. Sept. 2011 - 5 W 212/11 - 94

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt R. für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens beigeordnet. 2. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückg

Bundesverfassungsgericht Urteil, 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tenor I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. 1. a) § 67d Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuchs

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 20. Jan. 2011 - I Ws 6/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor 1. Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatskasse zur Last. Gründe I. 1 Die Staatsa