Herr Prof. Dr. Wolfgang Büscher, Richter am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

Herr Prof. Dr. Wolfgang Büscher, Richter am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Wolfgang Büscher, geboren am 21. Juni 1952 in Mülheim an der Ruhr, war von 1999 bis 2017 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und leitete von Juli 2014 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2017 den I. Zivilsenat.Dieser Senat ist unter anderem für das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- sowie Transportrecht zuständig.

Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war Büscher zunächst viereinhalb Jahre als Rechtsanwalt tätig. 1984 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde Ende 1985 zum Richter am Landgericht Düsseldorf ernannt. 1992 folgte die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Von 1995 bis 1999 war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet, wo er das Referat für Eingabe-, Dienstaufsichts- und Disziplinarsachen leitete. 

Am 19. August 1999 wurde Büscher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort war er zunächst Mitglied des I. Zivilsenats und wurde im November 2010 dessen stellvertretender Vorsitzender. Im Juli 2014 übernahm er den Vorsitz des Senats. Während seiner Amtszeit war er unter anderem Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen. Zudem war er von 2000 bis 2011 Vertreter der ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes.

Büscher ist Honorarprofessor an der Universität Osnabrück und hat zahlreiche juristische Fachveröffentlichungen verfasst. Er ist Mitherausgeber des Kommentars „Gewerblicher Rechtsschutz – Urheberrecht – Medienrecht“ (Büscher/Dittmer/Schiwy) sowie Mitautor des Kommentars zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Fezer/Büscher/Obergfell). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „GRUR-Prax“. 

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Richterdienst engagiert sich Büscher weiterhin in der juristischen Fortbildung. So referierte er beispielsweise im November 2024 bei einem Seminar der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) über aktuelle Entwicklungen im Markenrecht.

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published on 11/05/2017 00:00

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published on 16/03/2017 00:00

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published on 12/11/2015 00:00

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