Amtsgericht Karlsruhe
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 28. Feb. 2017 - 5 C 193/14
bei uns veröffentlicht am 28.02.2017
Tenor
1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 1.910,19 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 20.08.2013 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Gerich
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 06. Sept. 2005 - 5 C 212/05
bei uns veröffentlicht am 06.09.2005
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 31. Aug. 2005 - 9 C 558/05
bei uns veröffentlicht am 31.08.2005
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 148,35 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 15.2.2005 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abg
Amtsgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Apr. 2005 - 7 OWi 554/04
bei uns veröffentlicht am 18.04.2005
Tenor
1. Der Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 11. März 2005 wird aufgehoben.
2. Der Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 18. November 2004 wird aufgehoben.
3. Dem Betroffenen wird eine Zeugenentschädigung von 10,-- EUR
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 04. März 2005 - 11 C 570/04
bei uns veröffentlicht am 04.03.2005
Tenor
1.) Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte S & Kollegen, Vstr. ..., ... K gemäß Rechnung vom 22.10.2004 in Höhe von 132,47 Euro freizustellen.
2.) Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 01. März 2005 - 7 C 69/04
bei uns veröffentlicht am 01.03.2005
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger/Widerbeklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Beklagte/Widerklägerin EUR 1.297,03 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basis
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 30. Dez. 2004 - 2 C 208/04
bei uns veröffentlicht am 30.12.2004
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abg
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Dez. 2004 - 8 C 240/04
bei uns veröffentlicht am 16.12.2004
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger EUR 1.440,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB aus jeweils 90,00 EUR seit dem 05.06.2003, 05.07.2003, 05.09.2003, 05.10.2003, 05.11.2003, 05.12.2003 s
Amtsgericht Karlsruhe Entscheidung, 14. Dez. 2004 - 5 C 440/04
bei uns veröffentlicht am 14.12.2004
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 93,63 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 23.09.04 zu bezahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des
Amtsgericht Karlsruhe Urteil, 02. Apr. 2004 - 1 C 52/02
bei uns veröffentlicht am 02.04.2004
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1.013, 89 nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus Euro 518,40 seit dem 26.03.2002 und aus weiteren Euro 495,44 seit dem 14.08.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abge
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