Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 181

(1) Ein vollstreckbarer Titel ist nicht erforderlich.

(2) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, Schiffs, Schiffsbauwerks oder Luftfahrzeugs darf nur angeordnet werden, wenn der Antragsteller als Eigentümer im Grundbuch, im Schiffsregister, im Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen oder Erbe eines eingetragenen Eigentümers ist oder wenn er das Recht des Eigentümers oder des Erben auf Aufhebung der Gemeinschaft ausübt. Von dem Vormund eines Miteigentümers kann der Antrag nur mit Genehmigung des Familiengerichts, von dem Betreuer eines Miteigentümers nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts gestellt werden.

(3) (weggefallen)

(4) Die Vorschrift des § 17 Abs. 3 findet auch auf die Erbfolge des Antragstellers Anwendung.

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Gesellschaftsrecht: Zur Teilungsversteigerung bei Auseinandersetzung des Vermögens einer GbR

23.09.2013

Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR ändert daran nichts.

Zwangsvollstreckung: Keine Zwangsversteigerung am gesamten Grundstück aus Verwertungsrecht an Miteigentumsanteil

16.07.2012

BGH vom 26.04.12- Az: V ZB 181/11 - Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zwangsvollstreckung

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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 180


(1) Soll die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft erfolgen, so finden die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 181 bis 185 ein anderes ergibt. (2) Die eins
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung - ZVG | § 17


(1) Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder wenn er Erbe des eingetragenen Eigentümers ist. (2) Die Eintragung ist durch ein Zeugnis des Grundbuchamts nachzuweisen. Gehör

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2019 - V ZB 89/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 89/18 vom 7. Februar 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 835 Abs. 1, § 857 Abs. 5, § 859 Abs. 2 Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachl

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2007 - V ZB 26/07

bei uns veröffentlicht am 29.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 26/07 vom 29. November 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 180 Abs. 2, 28 Die Zwangsversteigerung zur Aufh

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2011 - V ZB 177/10

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 177/10 vom 15. März 2011 in dem Teilungsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 114 Satz 1; ZVG §§ 180, 182 Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2007 - V ZB 102/06

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 102/06 vom 14. Juni 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1365 Abs. 1; ZVG § 181 Stellt der Miteigentumsanteil an einem

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2012 - V ZB 181/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 181/11 vom 26. April 2012 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 84 Abs. 1, § 165; ZVG §§ 172, 174, 174a, 180 a) Der Insolvenzverwalter kann aus seine

Landgericht Passau Beschluss, 09. Aug. 2016 - 2 T 56/16

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Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 29.02.2016, Az. 804 K 13/14, aufgehoben. 2. Die Beschwerdegegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rech

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Mai 2014 - 34 Wx 226/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 24. April 2014 (zu b) wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beläuft sich

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2018 - V ZR 138/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 138/17 Verkündet am: 14. September 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - V ZB 18/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/15 vom 29. Juni 2017 in dem Teilungsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG §§ 180, 181 a) Die Teilungsversteigerung der im Eigentum von Personengemeinschaf

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2016 - V ZB 183/14

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Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 3. September 2014 wird als unzulässig verworfen.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 27. Juli 2016 - 2 U 14/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8.1.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 1 O 280/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird der Kläge

Landgericht Bonn Urteil, 08. Jan. 2016 - 1 O 280/15

bei uns veröffentlicht am 08.01.2016

Tenor Die von dem Beklagten vor dem Amtsgericht C unter dem Aktenzeichen ### K ###/## betriebene Teilungsversteigerung des im Grundbuch von I Blatt ### eingetragenen Grundstücks, Flurstück Nr. #, Gemarkung I, Flur ##, Flurstück ###, Hof- und Gebäude

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Jan. 2016 - 2 Wx 339/15

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 26.10.2015 gegen den am 09.10.2015 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 08.10.2015, 700R VI 2960/14, wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Bes

Landgericht Bonn Beschluss, 03. Sept. 2014 - 6 T 218/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2014 – 23 K 208/12 – aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn zur Fortführung des Verfahrens zurückverwiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen hinsic

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 28. Juli 2009 - 5 T 350/09

bei uns veröffentlicht am 28.07.2009

Tenor 1. Unter Aufhebung der Beschlüsse des Amtsgerichts St. Wendel vom 28.05.2009 und vom 14.01.2009 wird der Antrag der Antragstellerin vom 13.01.2009 auf Anordnung der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft zurückgewiesen.

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(1) Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder wenn er Erbe des eingetragenen Eigentümers ist. (2) Die Eintragung ist durch ein Zeugnis des Grundbuchamts nachzuweisen. Gehören...