Inhalt des Registers
Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf: 1. Daten des Erblassers a) Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht, b) Tag und Ort der Geburt, c) Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde, d) Staat der Geburt, wenn der Erblasser im Ausland geboren wurde, 2. Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle, 3. Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer oder Aktenzeichen des Verfahrens der Verwahrstelle, 4. Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde und 5. Name, Amtssitz und Urkundenrollen-Nummer des Notars bei notariellen Urkunden.Die Registerbehörde kann zusätzliche Angaben aufnehmen, die für das Auffinden der erbfolgerelevanten Urkunde erforderlich sind.
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