Zivilprozessordnung - ZPO | § 251a Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten

(1) Erscheinen oder verhandeln in einem Termin beide Parteien nicht, so kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden.

(2) Ein Urteil nach Lage der Akten darf nur ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist. Es darf frühestens in zwei Wochen verkündet werden. Das Gericht hat der nicht erschienenen Partei den Verkündungstermin formlos mitzuteilen. Es bestimmt neuen Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn die Partei dies spätestens am siebenten Tag vor dem zur Verkündung bestimmten Termin beantragt und glaubhaft macht, dass sie ohne ihr Verschulden ausgeblieben ist und die Verlegung des Termins nicht rechtzeitig beantragen konnte.

(3) Wenn das Gericht nicht nach Lage der Akten entscheidet und nicht nach § 227 vertagt, ordnet es das Ruhen des Verfahrens an.

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Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit wegen Kapitalanlagebetrug und Prospektverantwortlichkeit

17.09.2010

Zu den Anforderungen an den Vorsatz für einen Kapitalanlagebetrug - BGH-Urteil vom 15.07.2010 - Az: III ZR 321/08 - Anwalt für Kapitalanlagebetrug - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Zivilprozessordnung - ZPO | § 331a Entscheidung nach Aktenlage


Beim Ausbleiben einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung kann der Gegner statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragen; dem Antrag ist zu entsprechen, wenn der Sachverhalt für eine derartige Entscheidung hinr
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 227 Terminsänderung


(1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht1.das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2019 - VIII ZR 289/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 289/18 vom 24. September 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 296 Abs. 2 a) Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn eine Pr

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2004 - III ZR 359/02

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 359/02 Verkündet am: 12. Februar 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 675 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2010 - III ZR 324/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 324/08 Verkündet am: 22. April 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2010 - III ZR 318/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 318/08 Verkündet am: 22. April 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 276 (Fa), 3

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2010 - III ZR 262/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 262/09 vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juni 2010 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Wöstmann, Seiters und Tombrink beschlossen: A

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - III ZR 322/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 322/08 Verkündet am: 15. Juli 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - III ZR 323/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 323/08 Verkündet am: 15. Juli 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2010 - III ZR 321/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 321/08 Verkündet am: 15. Juli 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Jan. 2019 - 4 Sa 131/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2013, Az.: 2 Ca 5556/13, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 3. Die

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Apr. 2016 - 34 Sch 13/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Der Antrag, den im Schiedsverfahren zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin sowie der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagter durch den Einzelschiedsrichter Dr. M. R. am 27. Januar 2015 ergangenen Schiedsspruch des Schl

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Apr. 2016 - 34 Sch 12/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Der Antrag, den im Schiedsverfahren zwischen dem Antragsteller als Schiedskläger sowie der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagter durch den Einzelschiedsrichter Dr. M. R. am 27. Januar 2015 ergangenen Schiedsspruch des Schlicht

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 18. Apr. 2018 - 6 Sa 13/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Januar 2015 – 4 Ca 92/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Bekla

Arbeitsgericht Stuttgart Beschluss, 07. März 2017 - 25 Ca 5337/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor Das gegen die Vorsitzende der Kammer 25 des Arbeitsgerichts Stuttgart, Frau Richterin am Arbeitsgericht (…), gerichtete Ablehnungsgesuch der Klägerin vom 14.02.2017 wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe   A. 1 Die Klägerin h

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 12. Juni 2015 - 20 U 185/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.08.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Gründe 2I. 3Die Kläger

Amtsgericht Remscheid Urteil, 01. Apr. 2015 - 8 C 359/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 201,30 EUR plus 5 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 30. Januar 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urte

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2015 - I-1 U 36/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Februar 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläuf

Amtsgericht Siegburg Urteil, 25. Sept. 2014 - 115 C 10/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. August 2013 - 8 Sa 62/08 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Mai 2014 - 2 AZR 75/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012 - 7 Sa 603/12 - aufgehoben.

Landgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2014 - 4c O 82/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, eine Vorrichtung für eine hängende Befestigung von Projektoren mit einer an der Wand oder der Decke befestigten Schiene, einer mit der Schiene verbundenen Grundplatte, die dur

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2013 - 8 AZR 1013/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Juni 2012 - 18 Sa 683/11 - aufgehoben.

Landgericht Kiel Versäumnisurteil, 18. Nov. 2010 - 16 O 151/05

bei uns veröffentlicht am 18.11.2010

Tenor Die Klagen der Kläger xxx und xxx werden abgewiesen. Den Klägern werden die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin der Beklagten auferlegt, dem Kläger XXX allerdings nur insoweit

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(1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht1.das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür hält, dass die...