Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

Zeitreise: 08.07.2009

Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt für die am 30. September 2007 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und für die am 13. März 2008 arbeitslos gemeldeten Personen dem Statistischen Bundesamt zum 15. April 2008 elektronisch jeweils die Angaben zu folgenden Merkmalen: 1. Wohnort einschließlich Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, 2. Straße, 3. Hausnummer und Anschriftenzusätze, 4. Status (beschäftigt oder arbeitslos).

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes