Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung

(1) Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 und Instrumenten im Sinne des § 38, wenn die Summe der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erreicht, überschreitet oder unterschreitet.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen, soweit die Art und die Form der Mitteilung nach Absatz 1, insbesondere die Nutzung eines elektronischen Verfahrens, betroffen sind.

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Wertpapierrecht: Zum Wertersatzverfall beim Insidergeschäft

18.02.2016

Erwirbt ein Beteiligter Insiderpapiere, unterliegt der dadurch erzielte Sondervorteil, nicht jedoch der gesamte Wert der erworbenen Papiere gem. § 73 I 1, § 73a S. 1 StGB dem Wertersatzverfall.
Wertpapiere

Wirtschaftsstrafrecht: Zur tatrichterlichen Feststellungen einer strafbaren Marktmanipulation

15.04.2014

Der subjektive Tatbestand des § 38 II WpHG aF erfordert Vorsatz; dieser genügt. Nicht vorausgesetzt ist, dass der Täter mit einer Manipulationsabsicht handelt.
Strafrecht

Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

14.12.2011

BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
Wertpapiere

Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage

16.11.2011

durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft

30.10.2011

aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09

Wirtschaftsstrafrecht: BGH ordnet das "Scalping" als Kurs- und Marktpreismanipulation ein

17.09.2010

Der Erwerb von Insiderpapieren in der Absicht, sie anschließend einem anderen zum Erwerb zu
Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG | § 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots


(1) Der Bieter ist verpflichtet, die Anzahl sämtlicher ihm, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihm zustehenden und

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung - WpAIV | § 12 Inhalt der Mitteilung


(1) Für eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Formular der Anlage dieser Verordnung zu verwenden. (2) Im Fall von § 37 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes genügt zur Erfüll
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister


(1) Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Ab

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung


(1) Ordnungswidrig handelt, wer1.einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt,2.eine Information entgegen § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt,3.eine Mitteilung entgegen § 26 Absatz

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung


(1) Ein Meldepflichtiger ist von den Meldepflichten nach § 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 befreit, wenn die Mitteilung von seinem Mutterunternehmen erfolgt oder, falls das Mutterunternehmen selbst ein Tochterunternehmen ist, durch

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes


(1) Straftaten nach § 38 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung werden abweichend von § 2 Absatz 3 des Strafgesetzbuches nach den zum Zeitpunkt der Tat geltenden Bestimmungen geahndet. (2) Ordnungswidrigkeiten nach § 39 in der b
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung


(1) Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für unmittelbare oder mittelbare Inhaber vo

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung


(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesre

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2013 - 3 StR 5/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 5/13 vom 27. November 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________________________ WpHG aF § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 1, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BörsG §

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2011 - II ZR 246/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil II ZR 246/09 Verkündet am: 19. Juli 2011 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 240

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 506/10 vom 20. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Marktmanipulation Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2013 - 1 StR 106/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 1 0 6 / 1 3 vom 4. Dezember 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ WpHG § 38 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MaKonV § 4 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2011 - XI ZR 51/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 51/10 Verkündet am: 13. Dezember 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Aug. 2018 - 2 StR 210/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 210/16 vom 8. August 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Beihilfe zur Marktmanipulation ECLI:DE:BGH:2018:080818B2STR210.16.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwa

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2004 - 1 StR 420/03

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

BGHR: ja zu II. 1.-2. BGHSt: ja zu III. 1. Veröffentlichung: ja ________________________ AktG § 400 Abs. 1 Nr. 1 Quartalsberichte über Umsätze und Erträge (§§ 53, 54 BörsZulV) geben die Verhältnisse der Aktiengesellschaft über den Vermögensstand w

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Apr. 2016 - 31 Wx 117/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 15.3.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 13. Juni 2018 - 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor 1. Die Verfahren 2 BvR 375/17 und 2 BvR 1785/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Verfassungsbesc

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 03. Mai 2018 - 2 BvR 463/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1 D

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2017 - 5 StR 532/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja WpHG § 38 Abs. 3 Nr. 1, § 39 Abs. 3d Nr. 2 StGB § 2 Abs. 3 OWiG § 4 Abs. 3 StPO § 354a Durch die Neufassung von § 38 Abs. 3 Nr. 1, § 39 Abs. 3d Nr. 2 WpHG zum 2. Juli 2016 ist es zu keiner Lücke

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 22. Nov. 2016 - 17 U 25/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 22.12.2015 - 2 O 146/15 - in der Fassung des Tatbestandsberichtigungsbeschlusses vom 02.03.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tr

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - 3 StR 142/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 142/15 vom 25. Februar 2016 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 38 Abs. 2 Nr. 1 StPO § 261 Das Tatbestandsmerkmal "sonst

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Sept. 2015 - 4 Ws 283/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beschuldigten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2015 aufgehoben. Auf die Beschwerde der Beschuldigten wird der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. April 2015 dahin

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 06. Juni 2014 - 2 Ss 541/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts - Kleine Strafkammer - Stuttgart vom 24. Mai 2013 im Ausspruch über den Wertersatzverfall dahingehend abgeändert, dass bei dem Angeklagten ein Betrag in Höhe von 47.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. März 2014 - 15 K 4442/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden,

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 04. Okt. 2011 - 2 Ss 65/11

bei uns veröffentlicht am 04.10.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 2010 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte N. verurteilt und bei beiden Angeklagten von der Anordnung des Verfalls von Wer

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2011 - 7 C 6/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Informationsbegehrens über meldepflichtige Beteiligungen an einem Unternehmen.

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(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik...
(1) Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von Instrumenten...
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik...
(1) Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von Instrumenten...
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik...