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§ 28Amtlich · § 5 UrhG

Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs

Zeitreise: 23.10.2024

Die sich aus den §§ 18 bis 27 ergebenden Verpflichtungen des Kommissionärs können durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch beschränkt werden, es sei denn, daß der Kommittent gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt.

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