Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 207 Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

(1) Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des Versicherungsnehmers, sind die versicherten Personen berechtigt, binnen zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers zu erklären.

(2) Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die versicherte Person von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt hat. Handelt es sich bei dem gekündigten Vertrag um einen Gruppenversicherungsvertrag und wird kein neuer Versicherungsnehmer benannt, sind die versicherten Personen berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung, soweit eine solche gebildet wird, zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortzusetzen. Das Recht nach Satz 3 endet zwei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die versicherte Person von diesem Recht Kenntnis erlangt hat.

(3) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.

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VVG: Nachweispflicht des kündigenden Versicherungsnehmers

19.02.2013

über die Kenntnis des Versicherten von der Kündigung-BGH vom 16.01.13-Az:IV ZR 94/11
Versicherungsrecht

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2013 - IV ZR 140/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 140/13 Verkündet am: 18. Dezember 2013 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 205

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2013 - IV ZR 94/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 94/11 Verkündet am: 16. Januar 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2015 - IV ZR 43/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR43/14 Verkündet am: 14. Januar 2015 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 205 Abs. 6 Der seinen Prämien

Landgericht Stuttgart Urteil, 20. Apr. 2012 - 22 O 29/12

bei uns veröffentlicht am 20.04.2012

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Mitversicherung für A. B., geboren am ..., zum bei der Beklagten geführten Krankenversicherungsvertrag der Vers.-Nr. ... mit Ablauf des 31.12.2011 beendet ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläge