Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 126 Schadensabwicklungsunternehmen

(1) Werden Gefahren aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung neben anderen Gefahren versichert, müssen im Versicherungsschein der Umfang der Deckung in der Rechtsschutzversicherung und die hierfür zu entrichtende Prämie gesondert ausgewiesen werden. Beauftragt der Versicherer mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen, ist dieses im Versicherungsschein zu bezeichnen.

(2) Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung können, wenn ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden. Der Titel wirkt für und gegen den Rechtsschutzversicherer. § 727 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 126 VVG 2008

§ 126 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 126 VVG 2008 wird zitiert von 1 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 129 Abweichende Vereinbarungen


Von den §§ 126 bis 128 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.
§ 126 VVG 2008 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 727 Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger


(1) Eine vollstreckbare Ausfertigung kann für den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Gläubigers sowie gegen denjenigen Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Schuldners und denjenigen Besitzer der in Streit befangenen Sache, geg

Referenzen - Urteile | § 126 VVG 2008

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 126 VVG 2008.

Amtsgericht München Endurteil, 29. Apr. 2016 - 224 C 27412/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 147,56 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. 3. Der Beklagte hat die Ko

Landgericht Augsburg Endurteil, 11. Nov. 2016 - 083 O 4080/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten ... München, von der Erstattung der noch offenen Rechtsanwaltsgebühren gemäß Kostenrechnung vom 16.10.2015 in Höhe von 11.371,05 € freizustellen. Im

Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Apr. 2015 - 25 U 2925/14

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 25 U 2925/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 17.04.2015 10 O 1009/14 Ver LG München II Die Urkundsbeamtin ... In dem Rechtsstreit ... - Kläger und Berufungskläge

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2018 - IV ZR 243/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 243/17 Verkündet am: 11. Juli 2018 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG §

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2016 - IV ZR 34/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 34/16 Verkündet am: 26. Oktober 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - I ZR 98/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 98/15 vom 14. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:140116BIZR98.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof.

Amtsgericht Geldern Urteil, 11. März 2015 - 4 C 608/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits- leistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, w

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(1) Eine vollstreckbare Ausfertigung kann für den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Gläubigers sowie gegen denjenigen Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Schuldners und denjenigen Besitzer der in Streit befangenen Sache, gegen die das...
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