(1) Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhältnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das Versicherungsverhältnis nicht vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist die Verlängerung unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt.

(2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Auf das Kündigungsrecht können sie einvernehmlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.

(3) Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.

(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

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4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 11 VVG 2008.

4 Artikel zitieren § 11 VVG 2008.

Versicherungsrecht: Zum Umfang der Sachverhaltsermittlung bei Aufklärungsobliegenheit

17.12.2014

Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Zur Ausgestaltung eines Gruppenversicherungsvertrags

17.07.2014

Auch ein marktbeherrschendes Versicherungsunternehmen muss sich nicht darauf verweisen lassen, für Arbeitgeber eine Versicherung bereitzustellen, aus der bestimmte Beschäftigte ausgenommen sind.
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung einer Krankenversicherung

11.10.2012

Kündigung wird erst im Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises der Anschlussversicherung beim bisherigen Versicherer wirksam-BGH vom 12.09.12-Az:IV ZR 258/11
Versicherungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 11 VVG 2008

§ 11 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 11 VVG 2008 wird zitiert von 2 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen


(1) Die §§ 37, 38, 165, 166, 168 und 169 sind, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, nicht anzuwenden auf1.Versicherungen bei Pensionskassen im Sinn des § 233

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 18 Abweichende Vereinbarungen


Von § 3 Abs. 1 bis 4, § 5 Abs. 1 bis 3, den §§ 6 bis 9 und 11 Abs. 2 bis 4, § 14 Abs. 2 Satz 1 und § 15 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.

Referenzen - Urteile | § 11 VVG 2008

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 11 VVG 2008.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2011 - XI ZR 434/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 434/10 Verkündet am: 20. September 2011 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2011 - XI ZR 436/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 436/10 Verkündet am: 20. September 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2011 - XI ZR 435/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 435/10 Verkündet am: 20. September 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2009 - VIII ZR 354/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 354/08 Verkündet am: 14. Oktober 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Sept. 2012 - IV ZR 258/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 258/11 Verkündet am: 12. September 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2002 - IV ZR 238/00

bei uns veröffentlicht am 27.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 238/00 Verkündet am: 27. Februar 2002 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ________________

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2002 - IV ZR 40/01

bei uns veröffentlicht am 13.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 40/01 Verkündet am: 13. März 2002 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2009 - IV ZR 224/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 224/07 Verkündetam: 11.März2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2005 - IV ZR 120/04

bei uns veröffentlicht am 16.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 120/04 Verkündetam: 16.November2005 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ________

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2006 - IV ZR 34/05

bei uns veröffentlicht am 06.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 34/05 Verkündetam: 6.Dezember2006 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ________

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2006 - IV ZR 297/03

bei uns veröffentlicht am 11.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 297/03 vom 11. Januar 2006 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert und Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Fels

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2012 - IV ZR 19/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 19/11 Verkündet am: 9. Mai 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juli 2010 - IV ZR 208/09

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 208/09 Verkündetam: 14.Juli2010 Preuß Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG §§ 12 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2003 - IV ZR 412/02

bei uns veröffentlicht am 24.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 412/02 vom 24. September 2003 in dem Rechtsstreit Richter Terno, den Richter Dr. Schlichting, die Richterin Ambrosius und die Richter Wendt und Felsch am 24. September 2003 beschlossen: Die Beschwerde des

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2008 - VI ZB 22/08

bei uns veröffentlicht am 18.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 22/08 vom 18. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 249 (Gb) Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert , aber innerhalb

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2016 - 9 S 47/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 07.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 87 C 926/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochte

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2016 - 9 S 40/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten und Berufungsklägers gegen das am 03.08.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 41 C #####/#### – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden dem Beklagten und Berufungskläger aufer

Landgericht Bielefeld Beschluss, 27. Apr. 2015 - 20 S 130/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Die Kammer hatte, da das Amtsgericht aufgrund abweichender Bewertung des Beschwerdewertes (vgl. hierzu den gerichtlichen Hinweis vom 08.04.2015) keinen Anla

Landgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2015 - 9 O 111/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.730,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2012 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil ist gegen Sicherhe

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 05. März 2015 - 12 U 202/11 (14)

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16.12.2011 - 6 O 424/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2014 - IV ZR 289/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR289/13 Verkündet am: 10. Dezember 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 und

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - IV ZR 242/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR242/13 Verkündet am: 22. Oktober 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F. § 12 Abs. 2, § 34

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2014 - KZR 53/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL K Z R 5 3 / 1 2 Verkündet am: 8. April 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. Apr. 2014 - 7 U 228/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 18 O 188/13 - vom 09.10.2013 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig volls

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 16. Nov. 2011 - 5 U 60/11 - 12

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 26.01.2011 - Az: 12 O 202/08 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger und seine Ehefrau I. S. weitere 3.893,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Proze

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 17. Dez. 2010 - 10 U 1417/09

bei uns veröffentlicht am 17.12.2010

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 4. November 2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die gesamten Kosten des.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2010 - B 4 AS 70/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Mai 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgerich

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 28. Mai 2010 - 10 U 686/09

bei uns veröffentlicht am 28.05.2010

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 6. Mai 2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2007 - 7 U 52/07

bei uns veröffentlicht am 26.07.2007

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 15. Februar 2007 - 3 O 361/06 - wird z u r ü c k g e w i e s e n .

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 16. Mai 2007 - 5 U 590/06 - 74

bei uns veröffentlicht am 16.05.2007

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.9.2006, 12 O 84/06, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 110.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über d

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 09. Nov. 2005 - 5 U 286/05 - 26

bei uns veröffentlicht am 09.11.2005

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25.03.2005 (A.: 14 O 72/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. 1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Aug. 2004 - 12 U 228/04

bei uns veröffentlicht am 19.08.2004

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27. April 2004 - 10 O 743/03 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 3. Die Revision wird nicht zugelasse

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. Juli 2004 - 5 W 85/04 - 31

bei uns veröffentlicht am 26.07.2004

Tenor 1. Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde wird dem Senat übertragen. 2. Die sofortige Beschwerde vom 07.04.2004 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 15.03.2004 (Az.: 12 O 433/03) wird zurückgewiesen. 3. Der Stre