Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 8 Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
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Gesetz über den Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis
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14/08/2019 04:55
Das Familiengericht muss den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich auch dann regeln, wenn sich die Eheleute formwirksam auf einen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Ausgleich geeinigt haben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
SubjectsFamilienrecht
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(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über d
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published on 23/01/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 515/12 vom 23. Januar 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 222 Abs. 3; VersAusglG §§ 6 Abs. 1, 14 Abs. 4 Beschränken die Ehegatten die externe Teilung eines.
published on 29/01/2016 00:00
Gründe
Oberlandesgericht Nürnberg
Az. 11 UF 1524/15
Beschluss
vom 29.01.2016
Anschluss an OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232;
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.06.2011, Az.: 15 UF 129/11.
004 F 260/15 AG Schwabach
published on 07/12/2015 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hersbruck vom 16.7.2015 in Ziffer 2 (Entscheidung zum Versorgungsausgleich) abgeändert und neu gefasst wie folgt:
Ein Versorgung
published on 21/11/2016 00:00
Tenor
1. Die am 30.05.2011 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Dudenhofen (Heiratsregister Nr. E) geschlossene Ehe wird geschieden.
2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgeh
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