Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 14 Umwandlungen

(1) Jede Umwandlung eines Erstversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305, 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, 4 und 5 ist entsprechend anzuwenden. Verlegt im Zuge einer Umwandlung nach Satz 1 das Versicherungsunternehmen seinen Sitz ins Ausland, erlischt die Erlaubnis.

(2) Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung auch versagen, wenn die Vorschriften über die Umwandlung nicht beachtet worden sind.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen


(1) Rechtsträger mit Sitz im Inland können umgewandelt werden 1. durch Verschmelzung;2. durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung);3. durch Vermögensübertragung;4. durch Formwechsel. (2) Eine Umwandlung im Sinne des Absatzes 1 ist au

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 305 Grenzüberschreitende Verschmelzung


(1) Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist eine Verschmelzung, bei der mindestens eine der beteiligten Gesellschaften dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäis

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 333 Grenzüberschreitender Formwechsel


(1) Ein grenzüberschreitender Formwechsel ist der Wechsel einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründeten Gesellschaft in eine Rechtsform nach

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 320 Grenzüberschreitende Spaltung


(1) Spaltungen, bei denen mindestens eine der beteiligten Gesellschaften dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt (grenzüberschreite
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 13 Bestandsübertragungen


(1) Jeder Vertrag, durch den der Versicherungsbestand eines Erstversicherungsunternehmens ganz oder teilweise auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen werden soll, bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörden, die für die beteiligten Unter

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02

bei uns veröffentlicht am 16.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 117/02 Verkündet am: 16. Juni 2004 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ VVG § 178g; VAG §

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 476/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist w

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 478/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist

Landgericht Dortmund Schlussurteil, 14. Aug. 2013 - 2 O 276/10

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Tenor Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 2.408,14 € (in Worten: zweitausendvierhundertacht 14/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2010 zu zahlen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1

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(1) Spaltungen, bei denen mindestens eine der beteiligten Gesellschaften dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt (grenzüberschreitende...