Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Ist bei den in § 59 genannten Unternehmern die Besteuerung nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes durchzuführen, so sind hierbei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach § 59 vergütet worden sind.

(2) Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in den Fällen des Absatzes 1 durch Vorlage der Rechnungen und Einfuhrbelege im Original nachzuweisen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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30.10.2013 10:43

Ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann in der Umsatzsteuererklärung alle im Kalenderjahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in der Steuererklärung geltend machen.
SubjectsSteuerrecht
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Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum 1. i

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken
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published on 18.07.2016 00:00

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. November 2015  2 K 3776/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 28.08.2013 00:00

Tatbestand 1 I. Die in X ansässige Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält eine Spedition und ist im internationalen Transportgeschäft tätig. Sie führte im I
published on 07.03.2013 00:00

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein in den Niederlanden ansässiges Industrieunternehmen. Mit einem beim Beklagten und Revisionskläger (
published on 14.04.2011 00:00

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich. Sie erbrachte im Inland steuerpfl
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Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum 1. im Inland keine...
Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken in den in § 1...
Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum 1. im Inland keine...