Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis

(1) Ist bei den in § 59 genannten Unternehmern die Besteuerung nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes durchzuführen, so sind hierbei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach § 59 vergütet worden sind.

(2) Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in den Fällen des Absatzes 1 durch Vorlage der Rechnungen und Einfuhrbelege im Original nachzuweisen.

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Steuerrecht: Zum Verhältnis des allgemeinem Besteuerungsverfahren zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

30.10.2013

Ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann in der Umsatzsteuererklärung alle im Kalenderjahr abziehbaren Vorsteuerbeträge in der Steuererklärung geltend machen.
Steuerrecht

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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer


Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach den §§ 60 bis 61a durchzuführen, wenn der Unternehmer im Vergütungszeitraum 1. i

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr


Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die von Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Inland betrieben werden, sowie Schienenbahnstrecken

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Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Juli 2016 - V B 5/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. November 2015  2 K 3776/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Aug. 2013 - XI R 5/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tatbestand 1 I. Die in X ansässige Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält eine Spedition und ist im internationalen Transportgeschäft tätig. Sie führte im I

Bundesfinanzhof Urteil, 07. März 2013 - V R 12/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein in den Niederlanden ansässiges Industrieunternehmen. Mit einem beim Beklagten und Revisionskläger (

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Apr. 2011 - V R 14/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich. Sie erbrachte im Inland steuerpfl

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