Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

(1) Bei Rechnungen im Sinne des § 33 kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er den Rechnungsbetrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilt.

(2) Absatz 1 ist für Rechnungen im Sinne des § 34 entsprechend anzuwenden. Bei der Aufteilung in Entgelt und Steuerbetrag ist der Steuersatz nach § 12 Absatz 1 des Gesetzes anzuwenden, wenn in der Rechnung dieser Steuersatz angegeben ist. Bei den übrigen Rechnungen ist der Steuersatz nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes anzuwenden. Bei Fahrausweisen im Luftverkehr kann der Vorsteuerabzug nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuersatz nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes im Fahrausweis angegeben ist.

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Steuerrecht: Zum Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen

05.02.2014

Bezüglich der Behandlung der "Kleinunternehmerregelung" des § 19 Umsatzsteuergesetz.
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 33 Rechnungen über Kleinbeträge


Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,2. das Ausstellungsdatum,3. die Menge und die Art der gelie

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 34 Fahrausweise als Rechnungen


(1) Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten als Rechnungen im Sinne des § 14 des Gesetzes, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unterne

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Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2013 - XI R 41/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

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