Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 25 Zugang zu Werkstücken
Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 25 Zugang zu Werkstücken
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis
(1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
(2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber herauszugeben.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28/09/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand
2Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 5 Satz 2, Abs. 1 Nr. 3 EStG bei Zahlungen an e
published on 25/08/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand
2Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung des Erwerbs von Verfilmungsrechten, im Kern über die Frage, ob eine z
published on 08/09/2015 00:00
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.04.2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1),
published on 24/04/2015 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 66.000 EUR zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 70%, die Beklagte zu 30%.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstrec
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.