Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

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Aktuelle Gesetzgebung: Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

27.11.2015

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes angenommen.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 5 UmwRG

§ 5 UmwRG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 5 UmwRG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 64 Rechtsbehelfe


(1) Eine anerkannte Naturschutzvereinigung kann, soweit § 1 Absatz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht entgegensteht, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen gegen Entscheidung
§ 5 UmwRG zitiert 1 andere §§ aus dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 4 Verfahrensfehler


(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über

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46 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 UmwRG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2015 - 22 CS 15.485

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 1 ZB 14.55

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert des Zul

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2018 - 22 BV 17.1059

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. April 2017 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Juni 2014 - M 2 S 14.2116

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antrag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2015 - M 2 SN 15.4544

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € fes

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - RN 7 S 18.1756

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage (Az. RN 7 K 18.1627) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 16. Januar 2018 wird wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2015 - 2 N 14.486

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 2 N 14.486 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. August 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan Naturschutzverban

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - 8 A 11.40040-40045, 40047-40049 u.a.

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. Die Kläger der unter den Az. 8 A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Dez. 2018 - 8 D 62/18.AK

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor Das Oberverwaltungsgericht ist für die Entscheidung des Rechtsstreits sachlich zuständig. 1G r ü n d e : 2Aufgrund der Rüge des Beklagten entscheidet der Senat gemäß § 83 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG vorab über die sachliche (

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Aug. 2018 - 1 Es 1/18.P

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2017 in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses vom 28. März 2018 für das Vorhaben "Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona" wird wi

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Mai 2018 - 3 M 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23. Dezember 2015 – 5 B 809/15 HGW – zu Ziffer 1. des Tenors geändert: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 3 A 1/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 13. November 2015 für das Vorhaben "Ausbau Knoten Berlin, Berlin S

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 02. Sept. 2016 - 6 L 38/16

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 52.500,‑‑ € festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der gemäß §§

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 1 Bf 258/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers zu 1 gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschlie

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Apr. 2016 - 5 K 4/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor Die vom Beklagten zu Gunsten der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 12.03.2007 wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten d

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Dez. 2015 - 8 B 400/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. März 2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung der bei dem Verwaltungsgericht Köln erhobenen Klage 13 K 4121/14 wird wiederhergestellt. Die Kosten des

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 7 C 15/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des beklagten Landes, der die Errichtung der Wasserrückhaltung W./A./N. zum

Europäischer Gerichtshof Urteil, 15. Okt. 2015 - C-137/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 15. Oktober 2015 ( *1 ) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2011/92/EU — Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten — Art

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Okt. 2015 - 2 D 4/14.NE

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 281 N1. -P. „Auf dem L. /Kreisstraße K 9n, 2. Bauabschnitt“ der Stadt N1. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin ka

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2015 - 7 K 2983/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil i

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juli 2015 - 8 C 10494/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als anerkannter Umweltv

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Mai 2015 - 11 D 12/12.AK

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Be

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Apr. 2015 - 10 D 21/12.NE

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Der Bebauungsplan IKG 1 „Westmünsterland Gewerbepark A 31“ des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 ist unwirksam. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. De

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Apr. 2015 - 14 K 4696/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollst

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. März 2015 - 2 L 184/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Umnutzung einer Anlage zur Rinderhaltung in eine Anlage zur Haltung von Rindern, Sauen, Ferkeln und Mastschweinen. 2 Der Standort der Anlage (Gemarkung A

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 23. März 2015 - 6 L 76/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.      Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 2.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,-- € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der gemäß

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2015 - 8 A 959/10

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. März 2010 geändert. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 5. Juli 2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Okt. 2014 - 10 S 3450/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der 2. S

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Juli 2014 - 8 B 356/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. März 2014 ‑ mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung ‑ geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers mit dem Aktenzeichen 11 K 306

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 19/09

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger zu 2. die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur H

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Mai 2014 - 2 D 14/13.NE

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 „Bioenergiezentrum“ der Stadt Y.      ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vor

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. Jan. 2014 - 6 K 1584/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2013 - 4 C 14/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen An- und Abflugverfahren ("Flugrouten") zur sogenannten kurzen Südabkurvung für d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 4 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt F. -

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - 7 C 36/11

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Baden-Württemberg anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung f

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Aug. 2013 - 16 L 1378/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Die Anträge, 3dem Antragsgegner aufzugeben, alle Bauarbeiten im Bereich der geplanten Trasse der BAB

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juni 2013 - 4 B 38/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde, über die der Senat ohne Einbeziehung der neuerlichen Stellungnahme der Klägerin v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juni 2013 - 4 B 37/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde, über die der Senat ohne Einbeziehung der neuerlichen Stellungnahme des Klägers vo

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Aug. 2012 - 4 A 51/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine der van {C.} erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage. 2 Der Kläger ist ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband sowie eine gemäß § 3 Umwelt-Recht

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 10. Jan. 2012 - 7 C 20/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2012

Tenor Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird um Klärun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Dez. 2011 - 9 A 31/10

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger, eine im Land Nordrhein-Westfalen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen Entwässerungsregelungen für Teilabschnitte der Bundesautob

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Sept. 2010 - 7 B 15/10

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich gegen den der Beigeladenen erteilten immissionsschut

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 31. Juli 2010 - 2 K 192/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2010

Tenor Es wird festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis vom 20. Dezember 2007 für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts rechtswidrig ist und nicht

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 09. Juli 2010 - 3 A 482/09

bei uns veröffentlicht am 09.07.2010

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläuf

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 04. Aug. 2009 - 5 K 2165/08

bei uns veröffentlicht am 04.08.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau eines Rheinhoc

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(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über die...