Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 156 Haftung des Einzelkaufmanns

Durch den Übergang der Verbindlichkeiten auf übernehmende oder neue Gesellschaften wird der Einzelkaufmann von der Haftung für die Verbindlichkeiten nicht befreit. § 418 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten


(1) Infolge der Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte. Besteht für die Forderung eine Hypothek oder eine Schiffshypothek, so tritt das Gleiche ein, wie wenn der Gläubiger auf die Hypothek oder die Sch

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Aug. 2015 - VII ZR 90/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 90/14 Verkündet am: 13. August 2015 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Köln Urteil, 29. Aug. 2014 - 19 U 200/13

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.11.2013 - 37 O 218/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurtei

Landgericht Köln Urteil, 29. Nov. 2013 - 37 O 218/11

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

Tenor               1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.406,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 - 3 Sa 51/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Aug. 2008 - 1 U 108/08

bei uns veröffentlicht am 19.08.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07. Februar 2008 - 9 O 309/07 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

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(1) Infolge der Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte. Besteht für die Forderung eine Hypothek oder eine Schiffshypothek, so tritt das Gleiche ein, wie wenn der Gläubiger auf die Hypothek oder die Schiffshypothek...