Tierschutzgesetz - TierSchG | § 17
Tierschutzgesetz Inhaltsverzeichnis
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder - 2.
einem Wirbeltier - a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder - b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Anwälte | § 32b ZO-Ärzte
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 32b ZO-Ärzte
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Strafrecht: Zur Misshandlung von Schutzbefohlenen
11.11.2015
Wer es unterlässt, für sein Kind leidensvermindernde ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann dieses durch Unterlassen quälen.
Referenzen - Gesetze | § 32b ZO-Ärzte
§ 32b ZO-Ärzte zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 32b ZO-Ärzte wird zitiert von 1 anderen §§ im Zulassungsverordnung für Vertragsärzte.
Tierschutzgesetz - TierSchG | § 20
(1) Wird jemand wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht das Halten oder Betreuen von sowie den Handel oder den
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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2016 - VI ZR 302/15
bei uns veröffentlicht am 19.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 302/15 Verkündet am: 19. Januar 2016 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2002 - 4 StR 103/02
bei uns veröffentlicht am 04.12.2002
Veröffentlichung: ja BGHSt: ja zu B III. BGHR: ja StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3 Greift der Täter in den fließenden Verkehr ein, indem er Hindernisse auf der Fahrbahn bereitet oder Gegenstände auf fahrende Fahrzeuge wirft, kann § 315 b Abs. 1 Nr.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 9 C 17.328
bei uns veröffentlicht am 06.11.2017
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre Klage vom 24. November 2015
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. März 2019 - W 8 K 18.564
bei uns veröffentlicht am 18.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2019 - 23 ZB 19.183
bei uns veröffentlicht am 24.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 31. Juli 2017 - AN 10 K 16.00169
bei uns veröffentlicht am 31.07.2017
Tenor
1. Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids vom 20. August 2013 wird insoweit aufgehoben, als der Klägerin die Haltung und Betreuung (auch) eines Hundes untersagt wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2015 - 5 BV 14.1846
bei uns veröffentlicht am 27.11.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 5 BV 14.1846
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 27. November 2015
(VG Regensburg, Entscheidung vom 5. August 2014, Az.: RO 4 K 13.1268)
5. Senat
Sachgeb
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Juli 2016 - W 5 K 14.1123
bei uns veröffentlicht am 21.07.2016
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich die Klage gegen Ziffer 22 des Bescheids vom 7. Oktober 2014 richtet.
II.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfa
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Dez. 2017 - W 8 K 17.539
bei uns veröffentlicht am 11.12.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Dez. 2016 - W 5 K 15.327
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2015 - 21 ZB 15.788
bei uns veröffentlicht am 01.07.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 16.750,-- EUR festgesetzt.
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Juli 2018 - W 8 K 18.205
bei uns veröffentlicht am 16.07.2018
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass Nr. 5 des Bescheides des Landratsamtes B. K. vom 6. Februar 2018 rechtswidrig gewesen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Verfahrens hat der Kläger 7/8, der B
Landgericht Rostock Beschluss, 22. März 2018 - 18 Qs 45/18 (1)
bei uns veröffentlicht am 22.03.2018
Tenor
1. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 30.01.2018, Az.: 34 Gs 285/18, Bd. I Bl. 55-57 d. A., mit dem die Durchsuchung seiner Wohnung nebst Nebenräumen, seiner Person und der ihm gehörenden Sachen
Landgericht Magdeburg Urteil, 11. Okt. 2017 - 28 Ns 182 Js 32201/14 (74/17), 28 Ns 74/17
bei uns veröffentlicht am 11.10.2017
Tenor
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Haldensleben vom 26. September 2016 wird
verworfen.
Die Kosten der Berufung einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 11/16
bei uns veröffentlicht am 20.03.2017
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 2. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 2. März 2015 wird zurückgewiesen.
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 15. Nov. 2016 - 15 A 10/16
bei uns veröffentlicht am 15.11.2016
Tatbestand
1
Die Klägerin führt die Disziplinarklage gegen den beklagten Polizeivollzugsbeamten im Ruhestand im Rang eines Polizeiobermeisters mit dem Ziel der Aberkennung seines Ruhegehaltes.
2
Der 1954 geborene Beamte erlernte den Beruf eines.
Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Aug. 2016 - 1 K 81/14
bei uns veröffentlicht am 17.08.2016
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.
Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 19. Dezember 2013 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.
Das Urteil ist wege
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Juli 2016 - 1 A 1198/14
bei uns veröffentlicht am 04.07.2016
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen ein Verbot der Haltung und Betreuung von Schweinen.
2
Er war alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der A. GmbH, die Gesellschafterin von zahlreichen Gesellschaften im Bundesgebiet ist, die Schwei
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Mai 2016 - 20 A 488/15
bei uns veröffentlicht am 20.05.2016
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrage
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Mai 2016 - 20 A 530/15
bei uns veröffentlicht am 20.05.2016
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrage
Landgericht Münster Beschluss, 07. März 2016 - 2 Kls 540 Js 290/15 - 7/15
bei uns veröffentlicht am 07.03.2016
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Der Angeschuldigte ist für die erlittene Durchsuchungsmaßnahme am 31. Juli 2015 aus der Staatskasse zu entschädigen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwend
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Nov. 2015 - 5 B 925/15
bei uns veröffentlicht am 16.11.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 29. Okt. 2015 - 3 Ss 433/15; 3 Ss 433/15 - AK 170/15
bei uns veröffentlicht am 29.10.2015
Tenor
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden.
Gründe
1 Aus den Gründen:
I.
2 Der Angekl. wurde durch Urteil des AG wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz in
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2015 - 1 StR 624/14
bei uns veröffentlicht am 04.08.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 6 2 4 / 1 4 vom 4. August 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der am 7. Juli 2015 begonnenen Haupt
Verwaltungsgericht Minden Urteil, 30. Jan. 2015 - 2 K 83/14
bei uns veröffentlicht am 30.01.2015
Tenor
Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 19. Dezember 2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode
Verwaltungsgericht Minden Urteil, 30. Jan. 2015 - 2 K 80/14
bei uns veröffentlicht am 30.01.2015
Tenor
Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 18. Dezember 2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode
Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 12. Sept. 2014 - 5 L 699/14
bei uns veröffentlicht am 12.09.2014
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 17.500,- Euro festgesetzt.
1G r ü n d e
2Der (sinngemäß gestellte) Antrag des Antragstellers,
3die aufschiebende Wirkung seiner Klage 5 K 18
Verwaltungsgericht Münster Urteil, 03. Juni 2014 - 1 K 3107/13
bei uns veröffentlicht am 03.06.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. März 2010 - 2 Ws 176/09
bei uns veröffentlicht am 01.03.2010
Tenor
Der Antrag der Anzeigeerstatter auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 06. August 2009 wird als unzulässig
verworfen .
Gründe
I.
1 Die Anzeigererstatter werfen dem