Sonderurlaubsverordnung - SUrlV 2016 | § 3 Voraussetzungen
Sonderurlaub wird nur gewährt, wenn
- 1.
der Anlass, für den Sonderurlaub beantragt wurde, nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen oder erledigt werden kann, - 2.
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und - 3.
die jeweiligen Voraussetzungen der §§ 5 bis 22 erfüllt sind.
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