Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 200 Höhe des Arbeitsentgelts

Der Bemessung des Arbeitsentgelts nach § 43 sind 9 vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde zu legen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 43 Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt


(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 177 Untersuchungshaft


Übt der Untersuchungsgefangene eine ihm zugewiesene Arbeit, Beschäftigung oder Hilfstätigkeit aus, so erhält er ein nach § 43 Abs. 2 bis 5 zu bemessendes und bekannt zu gebendes Arbeitsentgelt. Der Bemessung des Arbeitsentgelts ist abweichend von § 2
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18 Bezugsgröße


(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 43 Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt


(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. März 2016 - 1 Vollz (Ws) 453/14

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Der angefochtene Beschluss wird, soweit der auf Nachzahlung eines Betrages von 28,83 € gerichtete Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen worden ist, aufgehoben. Im g

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Dez. 2015 - 2 BvR 1017/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Neuregelung der Vergütung von Strafgefangenen für freiwillige Arbeit im Strafvollzug.

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 15. Juli 2015 - 3 Ws 59/15 Vollz

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg - Große Strafkammer 5 als Strafvollstreckungskammer - vom 08. Juni 2015 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Juni 2015 - VGH B 41/14, VGH B 50/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen. 3. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt. Gründe A.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 06. Apr. 2011 - 2 BvR 534/11

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Der Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers w

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Juli 2007 - I Vollz (Ws) 1/06

bei uns veröffentlicht am 23.07.2007

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen (§ 116 Abs. 1 StVollzG). 2. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die beantragte Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung der Re

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Juli 2003 - 4 VAs 15/03

bei uns veröffentlicht am 04.07.2003

Tenor Der Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Justizvollzugsanstalt vom 10. Juni 2003 wird als unbegründet verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Geschäftswert wird auf 500,

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(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine zugewiesene...
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(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine zugewiesene...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...