Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 7 Antrag

(1) Der Antrag nach § 1 kann

1.
von dem durch die Entscheidung unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter,
2.
nach dem Tode des Betroffenen von seinem Ehegatten, seinen Verwandten in gerader Linie, seinen Geschwistern oder von Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Rehabilitierung des von der rechtsstaatswidrigen Entscheidung Betroffenen haben, oder
3.
von der Staatsanwaltschaft, jedoch nicht, soweit der unmittelbar in seinen Rechten Betroffene widersprochen hat,
gestellt werden.

(2) Der Antrag kann bei jedem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Der Antrag ist zu begründen.

(3) Der Antrag kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahrensbeteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Zu Bevollmächtigten können die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Andere Personen können mit Zustimmung des Gerichts zu Bevollmächtigten gewählt werden. Für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

(5) Verstirbt der Betroffene nach Antragstellung, können die nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 Antragsberechtigten binnen sechs Monaten die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 11 Gerichtliches Verfahren


(1) Ein Antrag soll bevorzugt bearbeitet werden, wenn dies unter den Gesichtspunkten der sozialen Dringlichkeit oder des Lebensalters des Antragstellers geboten erscheint. (2) Vor der Entscheidung gibt das Gericht der Staatsanwaltschaft Gelegenheit
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen


(1) Die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 ist auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erkl

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 05. März 2018 - 22 Ws_Reha 1/18

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor 1. Dem Betroffenen wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 17.10.2017 gewährt. 2. Dem Betroffenen

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Juli 2016 - 22 Ws_Reha 43/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Anhörungsrüge der Betroffenen gegen den Senatsbeschluss vom 15.01.2016 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gründe I. 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 15.01.2016 die Beschwerde der Betroffenen g

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 02. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 29. Mai 2015 - 22 Ws_Reha 22/15 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Ab

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 29. Mai 2015 - 22 Ws_Reha 22/15

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 11.11.2014 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unte

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 24. Sept. 2014 - 2 BvR 2782/10

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2010 - 2 Ws Reh 8/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 und aus Artikel 2 Absatz 1

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Mai 2010 - 2 Ws (Reh) 22/10, 2 Ws Reh 22/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tenor Die Sache wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt: Ist für den Beginn der Zahlung der monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG unabhängig vom Zeitpunkt der Rehabilitierung all

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 11. Dez. 2008 - I WsRH 42/08

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Kosten werden nicht erhoben. Ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Antragstellerin selbst. Gründe I. 1 Die Antragstellerin ist die T

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 01. Okt. 2008 - I WsRH 31/08

bei uns veröffentlicht am 01.10.2008

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg wird aufgehoben. 2. Das Verfahren wird gem. § 15 StrRehaG, § 206a StPO endgültig eingestellt. 3. Kosten werden nicht erhoben. Die den Beschwerdeführern im Beschwerdeverfahren entstandene

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Sept. 2008 - I WsRH 29/08

bei uns veröffentlicht am 15.09.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Kosten werden nicht erhoben. Seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller selbst. Gründe I. 1 Der Antragsteller ist der nach § 7 Abs

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 25. Juni 2008 - I WsRH 15/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Kosten werden nicht erhoben. Seine im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller selbst. Gründe I. 1 Der Antragsteller ist der Enkel des am 00.00.190

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(1) Die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 ist auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erklären und...