Spruchverfahrensgesetz - SpruchG | § 15 Kosten
Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren Inhaltsverzeichnis
(1) Die Gerichtskosten können ganz oder zum Teil den Antragstellern auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.
(2) Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsgegner zu erstatten sind, wenn dies unter Berücksichtigung des Ausgangs des Verfahrens der Billigkeit entspricht.
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 15 SpruchG
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Gesellschaftsrecht: Kein Sachverständigengutachten zur Höhe der Marktrisikoprämie
18.02.2016
Eine empirisch genaue Festlegung der Marktrisikoprämie ist - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - nicht möglich.
Gesellschaftsrecht: Zur Berechnungsweise bei der Schätzung eines Unternehmenswertes
04.02.2016
Der Schätzung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren können auch fachliche Berechnungsweisen zugrunde gelegt werden, die erst nach der Strukturmaßnahme entwickelt wurden.
Kapitalmarktrecht: Voraussetzungen einer sog. Marktenge
24.09.2015
Die Prüfung einer zur Unmaßgeblichkeit des Börsenkurses führenden "Marktenge" orientiert sich an den Kriterien von § 5 IV WpÜG-AngebotsVO.
Gesellschaftsrecht: Zur zeitlichen Grenze beim Squeeze-out
12.08.2014
Liegen zwischen der ersten öffentlichen Ankündigung des "Squeeze-out" und der Beschlussfassung der Hauptversammlung sechseinhalb Monate, ist keine Anpassung des Börsenkurswertes erforderlich.
ZPO: Zu den Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen
07.01.2014
Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV.
Gesellschaftsrecht: Zur Barabfindung beim Delisting
26.12.2013
Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung.
Squeeze Out: Zur gerichtlichen Festsetzung einer angemessenen Abfindung
04.09.2013
durch Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums im Spruchverfahren.
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag
23.04.2012
zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
Referenzen - Gesetze | § 15 SpruchG
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Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 136 Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
(1) Die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) geändert worden ist, und Verweisungen hierauf sind
92 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 15 SpruchG.
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2014 - II ZB 13/13
bei uns veröffentlicht am 28.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/13 vom 28. Januar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 15 Abs. 4 a.F. Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2011 - II ZB 7/07
bei uns veröffentlicht am 06.06.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/07 vom 6. Juni 2011 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann und die Richter Dr. Strohn, Dr. Drescher, Born und Sunder.
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZB 12/11
bei uns veröffentlicht am 13.12.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 12/11 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 15 Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht
Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2013 - II ZB 26/12
bei uns veröffentlicht am 08.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 26/12 vom 8. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 Abs. 1; SpruchG § 1; BörsenG § 39 Abs. 2; AktG § 119 Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zu
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2013 - II ZB 4/13
bei uns veröffentlicht am 22.10.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 4/13 vom 22. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 6 Abs. 2; FamFG § 85; ZPO § 574; RVG § 7 Abs. 1; RVG-VV Nr. 1008 a) Gegen die Beschwerdeentscheidun
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2008 - II ZB 39/07
bei uns veröffentlicht am 25.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 39/07 vom 25. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG §§ 3, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Im Spruchverfahren muss der Antragsteller seine Stellung als Aktionär innerhalb der
Oberlandesgericht München Beschluss, 20. März 2019 - 31 Wx 185/17
bei uns veröffentlicht am 20.03.2019
Tenor
I. Die Beschwerden der Antragsteller zu 40), 44) und 61) werden zurückgewiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt.
III. Der Geschäftswert f
Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Juli 2019 - 31 Wx 213/17
bei uns veröffentlicht am 12.07.2019
Tenor
1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller 1), 2), 6) und 8) werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt.
3. Der Geschäfts
Landgericht München I Beschluss, 30. Mai 2018 - 5 HK 10044/16
bei uns veröffentlicht am 30.05.2018
Tenor
I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der N. AG zu leistende Barabfindung wird auf € 7,78 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 4.6.2016 mit einem Zinss
Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - 31 Wx 186/16
bei uns veröffentlicht am 13.12.2016
Tenor
1. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
Landgericht München I Beschluss, 31. Juli 2015 - 5 HKO 16371/13
bei uns veröffentlicht am 31.07.2015
Tenor
I.
Die Anträge der Antragsteller zu 94) und zu 95) auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung werden verworfen.
II.
Die von der Antragsgegnerin gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und
Landgericht München I Beschluss, 08. Feb. 2017 - 5HK 7347/15
bei uns veröffentlicht am 08.02.2017
Tenor
I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der A. AG zu leistende Barabfindung wird auf € 33,37 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 17.3.2015 mit 5 Prozent
Landgericht München I Beschluss, 02. Dez. 2016 - 5HK 5781/15
bei uns veröffentlicht am 02.12.2016
Tenor
I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der C… AG (alt) zu leistende Barabfindung wird auf € 3,13 je Aktie festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 14.2.2015 m
Landgericht München I Beschluss, 28. Apr. 2017 - 5 HK O 26513/11
bei uns veröffentlicht am 28.04.2017
Tenor
I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der S… AG zu leistende Barabfindung wird auf € 132,30 festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 8.12.2011 mit 5 Prozentp
Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Mai 2015 - 31 Wx 366/13
bei uns veröffentlicht am 05.05.2015
Tenor
I.
Die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.6.2013 werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie Vergütung und Auslagen des gemeinsam
Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juli 2014 - 31 Wx 407/13
bei uns veröffentlicht am 17.07.2014
Tenor
I.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 29, 39 und 43 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 9.8.2013 werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die
Landgericht München I Beschluss, 28. Mai 2014 - 5 HKO 19239/07
bei uns veröffentlicht am 28.05.2014
Tenor
I.
Die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für das Erwerbsangebot werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich der a
Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Nov. 2018 - 31 Wx 372/15
bei uns veröffentlicht am 13.11.2018
Tenor
I. Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst am Verfahren beteiligten Aktionäre gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.08.2015 wird verworfen.
II. Die übrigen Beschwerden werden mit der Maßga
Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Okt. 2018 - 31 Wx 415/16
bei uns veröffentlicht am 16.10.2018
Tenor
I. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 2), 4), 5), 10), 13)-16), 25), 50), 64) und 69) werden zurückgewiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht s
Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2015 - 31 Wx 292/14
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
Tenor
I.
Die Beschwerden der Antragsteller zu 54) und 57) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.05.2014 werden verworfen.
II.
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 50), 51), 52), 53), 55) und 56) geg
Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Feb. 2014 - 31 Wx 211/13
bei uns veröffentlicht am 18.02.2014
Tenor
I.
Die Beschwerden der Antragsteller zu 18, 39 - 42, 53, 70, 71, 82 - 85, 88 - 91 und 94 gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.3.2013 werden zurückgewiesen.
II.
Die Anschlussbeschwerde der Antragsge
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2018 - II ZB 15/17
bei uns veröffentlicht am 18.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/17 vom 18. September 2018 im aktionärsrechtlichen Spruchverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG § 12 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 61 a) Die Zulässigkeit einer vom Land
Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Juni 2018 - 31 Wx 382/15
bei uns veröffentlicht am 26.06.2018
Tenor
1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
2. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 2, 12, 18, 28, 29, 30, 32, 40, 43 – 47, 49, 55, 57 – 60, 62, 64, 65, 68, 71, 72, 74, 76 – 78, 80, 83, 85, 86, 89, 92 – 94,
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 31. Jan. 2018 - 12 W 45/17
bei uns veröffentlicht am 31.01.2018
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin Ziffer 17 gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 09.11.2017 - 23 AktE 25/10 (2) - wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin Ziffer 17 trägt die Gerichtskosten des Beschwerde
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Okt. 2017 - 9 W 3/14
bei uns veröffentlicht am 02.10.2017
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankenthal vom 1. Juli 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Bara
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Nov. 2016 - I-26 W 2/16 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 15.11.2016
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 8) vom 06.10.2015 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.08.2015 – 82 O 99/03 – wird verworfen, soweit sie sich gegen die Antragsgegnerin zu 1) richtet;
Landgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Okt. 2016 - 33 O 72/10
bei uns veröffentlicht am 14.10.2016
Tenor
Der Antrag des Antragstellers zu 30. wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der angemessene Abfindungsbetrag auf Grund des in der Hauptversammlung am 12. Mai 2010 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wird auf 109
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Sept. 2016 - I-26 W 3/16 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 26.09.2016
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin zu 54) und des Antragstellers zu 55) vom 15.02.2016 gegen den Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.01.2016 – 91 O 64/12 - wird als unzulässig verworfen.
Die Antragsgegnerin
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Aug. 2016 - I-26 W 12/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 18.08.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers zu 1) vom 01.09.2015, der Antragstellerin zu 12) vom 07.09.2015 und der Antragstellerin zu 16) vom 04.09.2015 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2016 - I-26 W 17/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 15.08.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 6), 7), 18), 19), 22), 29) und 30), die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) sowie die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 9) und 23) gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handels
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Juni 2016 - I-26 W 4/12 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 06.06.2016
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 2) vom 30. Januar 2012 und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners vom 19. März 2012 gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2011 werde
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Juni 2016 - 26 W 4/12 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 06.06.2016
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 2) vom 30. Januar 2012 und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners vom 19. März 2012 gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2011 werde
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - I-26 W 2/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 25.05.2016
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin zu 27) vom 10.03.2015, der Antragstellerin zu 61) vom 18.03.2015, der Antragstellerin zu 28) vom 19.03.2015 sowie des Antragstellers zu 29) vom 23.03.2015, des Antragstellers zu 62) vom 25.03.2015
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Mai 2016 - 12a W 2/15
bei uns veröffentlicht am 18.05.2016
Tenor
1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 16. September 2013 - 24 AktE 10/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert wie folgt:
Die angemessene
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2016 - I-26 W 14/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 10.03.2016
Tenor
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5) und 12) vom 25.09.2013, der Antragstellerin zu 19) vom 27.09.2013 sowie der Antragstellerin zu 4) vom 02.10.2013 und der weitergehenden sofortigen Beschwerde der Antragstel
Landgericht Hamburg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 403 HKO 152/14
bei uns veröffentlicht am 23.02.2016
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 57,70 je Stückaktie werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2016 - II ZB 25/14
bei uns veröffentlicht am 12.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/14 vom 12. Januar 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG §§ 327a, 327b Für die Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Nov. 2015 - I-26 W 4/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 19.11.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 29.05.2015 gegen den Zwischenbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2015 wird als unzulässig verworfen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieses Beschwerdeverfa
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Nov. 2015 - I-26 W 9/14 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 12.11.2015
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1), 5), 6), 9) und 10) vom 24.03.2014, der Antragstellerin zu 7) vom 01.04.2014 und der Antragstellerin zu 8) vom 26.03.2014 wird der Beschluss der 18. Zivilkammer/IV. Kammer für Handelssache
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Nov. 2015 - 1 BvR 1667/15
bei uns veröffentlicht am 05.11.2015
Gründe
I.
1
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Feststellung der Unzulässigkeit ei
Landgericht Dortmund Beschluss, 04. Nov. 2015 - 18 O 52/13 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 04.11.2015
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin zu 60) wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der J AG wird auf 15,83 € je Aktie der J AG festgesetzt.
Die Gerichtskos
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 02. Nov. 2015 - I-26 W 7/15 [AktE]
bei uns veröffentlicht am 02.11.2015
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 8.07.2015 und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin zu 17) vom 28.10.2014/15.12.2014 wird der Beschluss der 20. Zivilkammer – VI. Kammer für Ha
Landgericht Hamburg Beschluss, 15. Okt. 2015 - 403 HKO 42/14
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
Tenor
1. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 123,94 je Stückaktie werden zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Im
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Sept. 2015 - I-26 W 10/12 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
Auf die Anschlussbeschwerde des Vertreters der außenstehenden Aktionäre (Ausgleich) vom 08.05.2012 und die Beschwerde der Antragstellerin zu 9 vom 25.04.2012 wird – unter Zurückweisung im Übrigen – der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2015 - II ZB 23/14
bei uns veröffentlicht am 29.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 23/14 vom 29. September 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG aF § 12 Abs. 2; SpruchG § 6 Abs. 3; AktG § 327f a) Im Spruchverfahren ist der gemeinsame Vertreter
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Sept. 2015 - I-26 W 3/15 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 10.09.2015
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller zu 16) und 17) gegen den Beschluss der 20. Zivilkammer/IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 04.03.2015 – 18 O 158/05 (AktE) - wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Besch
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juli 2015 - 12a W 4/15
bei uns veröffentlicht am 23.07.2015
Tenor
1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 2, 23, 29, 36, 42, 43, 45 und 49 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 17.05.2013 - 23 AktE 21/06 - in Ziffer 1. dahin ergänzt, dass der zuerkannte Abfindungsbetrag ab 01.09.2009 mit jährl
Landgericht Dortmund Beschluss, 22. Juli 2015 - 20 O 115/05 AktE
bei uns veröffentlicht am 22.07.2015
Tenor
1. Der Antrag des Antragsstellers zu 8) wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die von der Antragsgegnerin den außenstehenden Aktionären der I AG gemäß §§ 327 a, 327 b, 327 f Aktiengesetz zu gewährende Barabfindung wird auf 23,58 €
Landgericht Hamburg Beschluss, 29. Juni 2015 - 412 HKO 178/12
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Tenor
1. Die Anträge der Antragsteller auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach § 327f AktG werden zurückgewiesen.
2. Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters und die außergericht
Landgericht Dortmund Beschluss, 25. Juni 2015 - 18 O 63/06 (AktE)
bei uns veröffentlicht am 25.06.2015
Tenor
Die Barabfindung nach § 29 UmwG wird auf 52,08 € je Aktie der Antragsgegnerin festgesetzt.
Die bare Zuzahlung nach § 15 UmwG wird auf 24,18 € je Kommanditanteil von 1,00 € der H AG & Co. KG festgesetzt.
Die Gerichtskosten – einschließlich der